Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Anhang 6 "Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung"
§ 7a Wasserhaushaltsgesetz