Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Anhang 27 "Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie Altölaufarbeitung"
§ 7a Wasserhaushaltsgesetz