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Alles drin zur ZPO.
Der Münchener Kommentar zur ZPO ist mehr als nur ein Erläuterungswerk, denn er zeigt auch die rechtlichen Zusammenhänge der einzelnen Normen zur Durchsetzung des materiellen Rechts auf. Realitätsnahe Lösungsvorschläge und Entscheidungshilfen stehen dabei im Vordergrund.
Der ZPO-Experte in Neuauflage
Mit Band 3 ist die Aktualisierung der Reihe des Münchener Kommentars zur Zivilprozessordnung in 6. Auflage erfolgreich abgeschlossen. In allen drei Bänden werden neue Rechtsprechung und Literatur sowie die aktuelle Gesetzgebung wie gewohnt ausführlich und umfassend dargestellt.
Die Neuerungen
In der 6. Auflage wird die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Im EU-ZPR sind die neuen §§ 1118–1120 ZPO (8. Abschnitt. Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkunden nach der VO (EU) 2016/1191) ausführlich dargestellt. Die ab 1.7.2022 geltenden Änderungen im EU-Zustellungs- und Beweisaufnahmerecht sind kurz erläutert.
In einer Beilage zu diesem Band werden bereits die ab 1.12.2021 geltenden §§ 835 ff. ZPO in der Fassung des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetzes – PKoFoG erläutert.
Rezensionen / Stimmen
"(...) Nach der vom Verlag gelieferten Programminformation wendet sich der Kommentar an Richter, Rechtsanwälte und an Rechtswissenschaftler. Sie alle finden hier eine umfassende und tiefgreifende Kommentierung vor, die keine Wünsche offen lässt."
Prof. Dr. U. Hintzen, Berlin, in: Rpfleger 04/2018, zur 5. Auflage 2017
"(...) Wer stetig und ständig im Zivilprozessrecht tätig ist, wird aber gut daran tun, den MüKo-ZPO in seine Bibliothek aufzunehmen."
Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken, in: http://dierezensenten.blogspot.de 15.03.2018, zur 5. Auflage 2017
"(...) Der "MüKo ZPO" ist nunmehr in der fünften Auflage zweifellos unentbehrlich für die Vertiefung zivilprozessualer Fragen geworden. (...) Wer im Zivilprozessrecht tätig ist, kommt am "Münchener Kommentar zur ZPO" nicht vorbei. Die Neuauflage des dritten Bandes ist keineswegs bloßer Anhang zu den ersten beiden Bänden, sondern integraler Bestandteil des führenden ZPO-Großkommentars."
Ass. jur. Dr. Maximilian Wolf, Düsseldorf, in: NJ 01/2018, zur 5. Auflage 2017
"(...) Wie alle "Münchener Kommentare" besticht der Kommentar durch höchste Qualität und Aktualität. Die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Deutschen Zivilprozessrecht und den Europäischen Rechtsinstrumenten ist ohne Hinzuziehung des Münchener Kommentars zur ZPO nicht denkbar."
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 05/2017, zur 5. Auflage 2017
"(...) Die herausragende Kommentierung bietet eine der detailreichsten Kommentierungen des Zivilprozessrechts auf höchstem Niveau."
in: www.juralit.com 20.11.2017, zur 5. Auflage 2017