
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB - Band 11
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Zur Neuauflage von Band 11
Das Erbrecht ist vom Normenbestand eine eher statische Materie. In dieser Auflage galt es, zu den §§ 1922?2385 BGB lediglich das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 mit den Neuerungen in §§ 2275, 2282, 2284, 2290, 2296 und 2347 zu berücksichtigen.
Besonders hervorzuheben sind darüber hinaus die Ausführungen zum digitalen Nachlass sowie zum Pflichtteilsrecht.
Herausgearbeitet werden die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, zum neuen Vormundschafts- und Betreuungsrecht sowie zum internationalen Recht (EuErbVO).
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Gesamtwerk / Teilwerk

Vorauflage

Personen
Redakteurin: Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des Bundesverfassungsgerichts
Die Bearbeiter des elften Bandes:
- Prof. Dr. Christoph Ann, LL.M.
- Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen
- Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar
- Prof. Dr. Tobias Helms
- Dr. Wolfgang Küpper, Richter am Oberlandesgericht
- Prof. Dr. Knut Werner Lange
- Prof. Dr. Dres. h.c. Dieter Leipold
- Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M., Richter am Oberlandesgericht
- Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak
- Mathis Rudy, Vorsitzender Richter am Landgericht
- Dr. Philipp Sticherling, Rechtsanwalt und Notar
- Stefan Wegerhoff, Notar
- und Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts a.D.