
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 11
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Zum Werk
Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren.
Band 11 erläutert mit §§ 1922–2385 BGB und §§ 27–35 BeurkG das gesamte Erbrecht:
- Erbfolge
- Rechtsstellung des Erben
- Testament
- Erbvertrag
- Pflichtteil
- Erbunwürdigkeit
- Erbverzicht
- Erbschein
- Erbschaftskauf.
Zahlreiche Fragen zum Erbrecht erfordern einen weiteren Blickwinkel – der MüKoBGB behandelt daher auch die Bezüge zum Gesellschaftsrecht, zum Allgemeinen Teil des BGB, zu den erbrechtlichen Nebengesetzen (z.B. Beurkundungsgesetz) sowie zum Verfahrensrecht.
Die 8. Auflage bringt in Band 11 das Erbrecht wieder auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Sorgfältig überarbeitet wurden die Ausführungen zum digitalen Nachlass, zum Pflichtteilsrecht sowie die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht und zum internationalen Recht (EuErbVO).
Rezensionen / Stimmen
"(...) Trotz des digitalen Zeitalters ist eine geschlossene Darstellung eines Rechtsgebietes nach wie vor zeitgemäß, um die Übersicht zu erhalten und trotzdem in die Tiefe gehen zu können. Auch dieser Band wird dem hohen Qualitätsanspruch des Gesamtwerkes gerecht, sodass man - um mit Ludwig Thoma zu sprechen - auch hier mit einer gewissen Bewunderung sagen kann: "Aha! Ein Münchner!"."
Rechtsanwalt Peter Irrgeher, in: MAV-Mitteilungen Dezember 2020, zur 8. Auflage 2020
"(...) Fazit: Alles in allem wurde die Neubearbeitung des Erbrechtsbandes des "MüKo" umfassend genutzt, Entwicklungen aufzugreifen und gebotene Ergänzungen vorzunehmen. Das Werk ist damit eine wichtige Hilfe für jeden, der sich schnell, aber umfassend und tiefgehend auf dem aktuellen Stand informieren will."
Prof. Dr. Thomas Regenfus, RiOLG und außerplanmäßiger Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, in: ZEV 2020, Heft 7, zur 8. Auflage 2020
"(...) Auch in diesem Band wird der Leser nahezu immer eine Antwort auf seine Fragen finden. Sowohl bei der Beratung als auch bei der Auslegung und Rechtsfindung von erbrechtlichen Fallgestaltungen ist "Band 11" des 'Münchener Kommentars zum BGB' unentbehrlich. Tiefe und Gründlichkeit der Kommentierung sind beeindruckend."
Prof. Udo Hintzen, Berlin, in: Rpfleger 6/2020, zur 8. Auflage 2020
"(...) Die 8. Auflage des Erbrechtsbandes ist Anfang 2020 erschienen und kommentiert wie auch in den Vorauflagen das Erbrecht des BGB und die §§ 27 bis 35 BeurkG sehr gut und umfassend. Bereits die Einleitung von Leipold auf knapp 100 Seiten ist lesenswert. Diese Neuauflage ist mit Sicherheit eine Bereicherung für alle, die im Erbrecht arbeiten. Eigentlich benötigt jeder Erbrechtler diesen Band."
Michael Henn, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, in: Deutsche Anwalts-, Notar und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht 4/2020, zur 8. Auflage 2020
"(...) Jeder Nutzer des MüKo weiß es: Fragen, die nirgendwo anders erörtert werden, lassen sich ziemlich sicher beantworten, wenn man diesen Kommentar zur Hand nimmt. Seine Aktualität und seine systematische Durchdringung des Stoffes lassen keine Wünsche übrig. Für das schnelle Alltagsgeschäft ist der 'Münchener Kommentar' sicher eine Nummer zu groß. Wer aber die Sicherheit haben möchte, nichts zu übersehen und seinen Klienten den bestmöglichen rat zu geben, kommt an dem 'Münchener Kommentar' nicht vorbei. Nach wie vor bedauerlich ist allerdings, dass die Bände nicht einzeln verkauft werden, sondern Gesamtabnahmepflicht besteht. Der dann doch sehr hohe Preis wird manchen Interessierten vom Erwerb abhalten."
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 2/2020, zur 8. Auflage 2020
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Personen
Redakteurin: Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Die Bearbeiter des elften Bandes: Prof. Dr. Christoph Ann, LL.M., Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen, Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar, Prof. Dr. Tobias Helms, Dr. Wolfgang Küpper, Richter am Oberlandesgericht, Prof. Dr. Knut Werner Lange, Prof. Dr. Dres. h.c. Dieter Leipold, Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M., Richter am Oberlandesgericht, Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak, Mathis Rudy, Richter am Landgericht, Dr. Philipp Sticherling, Rechtsanwalt und Notar, Stefan Wegerhoff, Notar, und Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts a.D.