
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB
Beschreibung
Münchener Kommentare: Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle Gesamtwerke und Einzelbände der verschiedenen MüKo-Reihen mit den jeweiligen unterschiedlichen Bezugsmöglichkeiten.
Band 10 erläutert die §§ 1922 – 2385 BGB und die §§ 27 – 35 BeurkG und bringt damit wichtige Teile des Erbrechts wieder auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Zahlreiche Fragen zum Erbrecht können nicht isoliert im Rahmen der §§ 1922-2385 BGB beantwortet werden. Der Münchener Kommentar zum BGB behandelt daher auch die Bezüge zum Gesellschaftsrecht, zum Allgemeinen Teil des BGB, zu den erbrechtlichen Nebengesetzen (z.B. HöfeO, VerschollenheitsG) sowie zum Prozessrecht.
- Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften v. 29.6.2015
- das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Notare vom 26.6.2013
- die Bezüge zur EuErbVO
- die Bestimmungen aus dem FamFG zum Erbschein sowie das GNotKG
- das ErbschaftsteuerG
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Gesamtwerk / Teilwerk

Vorauflage

Person
Redakteurin: Dr. Sybille Kessal- Wulf, Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Die Bearbeiter des zehnten Bandes: Prof. Dr. Christoph Ann, LL.M., Prof. Dr. Dr. Thomas Gergen, Prof. em. Dr. Wolfgang Grunsky, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar, Dr. Walter Hagena, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Prof. Dr. Tobias Helms, Dr. Wolfgang Küpper, Richter am Oberlandesgericht, Prof. Dr. Knut Werner Lange, Prof. em. Dr. Dres. h.c. Dieter Leipold, Prof. Dr. Jörg Mayer†, Notar, Prof. em. Dr. Hans-Joachim Musielak, Mathis Rudy, Richter am Landgericht, Stefan Wegerhoff, Notar und Prof. Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts a.D.