Das Wasserhaushaltsgesetz ist eine zentrale Materie des Umweltrechts. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung von Gewässern. Bei der praktischen Anwendung geht es zumeist um die Frage, wer Gewässer auf welche Weise nutzen darf und ob dafür eine behördliche Erlaubnis oder Bewilligung notwendig ist oder nicht.
Der erfolgreiche Handkommentar erläutert das Gesetz kompakt und sehr anwenderfreundlich. Neben einer ausführlichen Berücksichtigung der Rechtsprechung (auch Instanzengerichte) werden die europarechtlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsrechts vertieft dargestellt.
Der "Czychowski/Reinhardt" gibt klare Antworten auf die zahlreichen praktischen Anwendungsfragen des Wasserhaushaltsrechts. Er ist ein unentbehrlicher Ratgeber für die tägliche Arbeit. Die 9. Auflage wurde vollständig neu bearbeitet. Rechtsstand ist der 1. März 2007, teilweise auch darüber hinaus.
Zu berücksichtigen waren mehrere Gesetzesnovellen:
- Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung und die Umwelthaftungsrichtlinie. Neu eingefügt wurde § 31d WHG (Hochwasserschutzpläne). Geändert wurden u.a. die Vorschriften zu Bewirtschaftungszielen (§§ 25a, 33a WHG) und die Regelung zur Aufstellung von Maßnahmenprogrammen für Flussgebietseinheiten (§ 36 WHG).
- Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Neu eingefügt wurde der Abschnitt "Hochwasserschutz" (§§ 31a, 31b, 31c, 31d, 32 WHG).
- Änderungen durch das Bürokratieabbau- und Deregulierungsgesetz und das Geräte- und Produktsicherheits-Neuordnungsgesetz.
Zahlreiche neue Entscheidungen und neue Literatur wurden eingearbeitet. Ebenfalls berücksichtigt sind Änderungen der Landeswassergesetze.
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Zielgruppe
alle im Umwelt- und Wasserrecht tätige Rechtsanwälte, Unternehmensjustitiare, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
ISBN-13
978-3-406-56504-5 (9783406565045)
Schweitzer Klassifikation
Dr. Manfred Czychowski, MinRat a.D., und Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.)(Universität Trier). Begründet von Prof. Dr. Dr. Paul Gieseke und Werner Wiedemann, RA, Ministerialdirigent a.D.