Der Staatsanzeiger ist ein amtliches Veröffentlichungsorgan der Landesregierung Rheinland-Pfalz und erscheint wöchentlich.
Er beinhaltet vorwiegend:
- Veröffentlichungen mit Rechtssatzcharakter
- Bekanntmachungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind
Anordnungen der obersten Landesbehörden und der ihnen nachgeordneten Dienststellen
- Bekanntmachungen der kommunalen Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Planungsgemeinschaften
- Öffentliche Ausschreibungen
- Stellenangebote
- Bekanntmachungen der Gerichte.
Sprache
Kündigungshinweis
1. November des laufenden Jahres
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Schweitzer Klassifikation