Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Anhang 15 "Herstellung von Hautleim, Gelatine und Knochenleim"
§ 7a Wasserhaushaltsgesetz