Martin Reuter
Die deutsche Viehseuchengesetzgebung
betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juni 1880 / 1. Mai 1894 nebst der Bundesrathsinstruktion, den hiezu erlassenen Vollzugsbestimmungen, dem bayerischen und preußischen Milzbrandentschädigungsgesetze