Max Roesch
Das Bayerische Gesetz über die Selbstverwaltung vom 22. Mai 1919 nebst Vollzugsanweisung, Erläuterungen und Anhang
enthaltend die gültigen Bestimmungen der rechtsrheinischen Gemeindeordnung, des Distriktsrats- und des Landratsgesetzes und des Kreislastenausscheidungsgesetzes und den Abdruck einschlägiger Bekanntmachung