Christian Schröder
Die Haftung für Verstöße gegen Privacy Policies und Codes of Conduct nach US-amerikanischem und deutschem Recht
Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur von Datenschutzerklärungen, Verhaltensregeln gem. § 38a BDSG und Unternehmensregelungen gem. § 4c Abs. 2 BDSG