Im Zentrum der ärztlichen Informationspflichten steht die Sicherstellung des Behandlungserfolgs. Doch darf sich der Arzt hierbei auf das klinische Krankheitsbild des Patienten zurückziehen oder kann es geboten sein, auch dessen persönliche und berufliche Hintergründe zu erfragen? Robin Stubenrauch untersucht, inwieweit psychosoziale Faktoren zur Ausdehnung der medizinischen Indikation führen und auf das informatorische Arzt-Patienten-Gespräch nach § 630c Abs. 2 S. 1 BGB abfärben können. Der Autor entwickelt Rahmenparameter, welche die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaft kommunizierten Behandlungsplanung und die Stellung einer nicht patientengerechten Indikation in den Blick nehmen. In diesem Kontext werden der Kommunikationsprozess sowie der Verantwortungsbereich zwischen Arzt und Patient auch aus einem interdisziplinären Blickwinkel analysiert.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-164265-4 (9783161642654)
DOI
10.1628/978-3-16-164265-4
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und der Universität Göttingen; 2020 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medizinrecht sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht der Bucerius Law School; 2024 Promotion; Rechtsreferendariat am OLG Celle.
A. Thematische Heranführung
B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
C. Gang der Untersuchung
A. Die Informationspflichten im Regelungsgeflecht des Behandlungsvertragsrechts
B. Inhalt der Informationspflichten gem. § 630c Abs. 2 S. 1 BGB
C. Rechtsgebietsübergreifender Vergleich der Informationspflichten
D. Zwischenfazit: Berücksichtigungsfähigkeit der Lebensverhältnisse des Patienten im Rahmen des § 630 Abs. 2 S. 1 BGB
A. Die Indikation und ihre Reichweite
B. Verhältnis der Informationspflichten zur Indikation
C. Zwischenergebnis
A. Behandlungsfehlerhaftung
B. Kostendruck im Spannungsverhältnis mit dem Gebot der Gesprächsausweitung
C. Verknappung zeitlicher Ressourcen
A. Praktische Relevanz des Darlegungs- und Beweisrechts
B. Sekundäre Darlegungslast der Behandlungsseite
C. Aufklärungsfehler gem. § 630h Abs. 2 BGB
D. Dokumentationsmängel gem. § 630h Abs. 3 BGB
E. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens
F. Grober Behandlungsfehler gem. § 630h Abs. 5 BGB
G. Zwischenergebnis