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Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) regelt Aufgaben und Befugnisse sowie Organisation und Zuständigkeiten der Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden. Die in diesem Gesetz enthaltene Aufgabengeneralklausel findet immer dann Anwendung, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen fehlen.
Neben dem Gesetzestext und der Kommentierung des HSOG sowie der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) enthält die Ausgabe eine Reihe weiterer dazu relevanter Texte, die entweder in der Kommentierung direkt behandelt werden (wie z.B. Auszüge aus der StPO, StVO und VVHSOG) oder im Anhang abgedruckt sind (u.a. Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz, Hessisches Gesetz über die Umorganisation der Polizei, Organisation und Zuständigkeit der hessischen Polizeipräsidien, Tierschutz-Hundeverordnung, Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland).Der mit Beispielen angereicherte Praxis-Kommentar ist auf die praktischen Bedürfnisse der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden ausgerichtet, wobei der Kommunalbezug im Vordergrund steht.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Produkt-Info
Digitales Loseblattwerk mit Aktualisierungsservice
Sprache
Zielgruppe
für alle kommunalen und staatlichen Verwaltungsbehörden, Polizeidienststellen, Gerichte und Rechtsanwälte sowie für die Aus- und Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung und Polizei
ISBN-13
978-3-8293-1692-7 (9783829316927)
Schweitzer Klassifikation
Begründet von Dr. Ernst Rasch, Vizepräsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs a. D., zwischenzeitlich überarbeitet von Ass. jur. Hartmut Schulze, wurde das Werk fortgeführt von Johannes-Ulrich Pöhlker, Ltd. Verwaltungsdirektor beim Hessischen Städte- und Gemeindebund, Andreas Hoja, Polizeihauptkommissar beim Polizeipräsidium Frankfurt a.M. und Lehrbeauftragter an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung Abt. Wiesbaden - FB Polizei und Polizeioberkommissar Herbert Fischer, Leiter der Koordinierungsstelle HundeVO beim Polizeipräsidium Mittelhessen a.D. und VDH-Sachverständiger. Aktuell wird es fortgeführt von Herrn Fischer, Frau Daniela Maier, Verwaltungsrätin, Hessischer Städte- und Gemeindebund und Dirk Weingarten, Erster Polizeihauptkommissar und Ass. Jur., Fachlehrer an der Polizeiakademie Hessen, Lehrbeauftragter und Dozent an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Fachbereich Polizei.
Begründet von
Vizepräsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs a. D.
Fortgesetzt von