
Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) / Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (digital)
Beschreibung
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Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) regelt Aufgaben und Befugnisse sowie Organisation und Zuständigkeiten der Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden. Die in diesem Gesetz enthaltene Aufgabengeneralklausel findet immer dann Anwendung, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen fehlen.
Neben dem Gesetzestext und der Kommentierung des HSOG sowie der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) enthält die Ausgabe eine Reihe weiterer dazu relevanter Texte, die entweder in der Kommentierung direkt behandelt werden (wie z.B. Auszüge aus der StPO, StVO und VVHSOG) oder im Anhang abgedruckt sind (u.a. Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz, Hessisches Gesetz über die Umorganisation der Polizei, Organisation und Zuständigkeit der hessischen Polizeipräsidien, Tierschutz-Hundeverordnung, Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland).Der mit Beispielen angereicherte Praxis-Kommentar ist auf die praktischen Bedürfnisse der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden ausgerichtet, wobei der Kommunalbezug im Vordergrund steht.

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Leiter der Koordinierungsstelle HundeVO beim Polizeipräsidium Mittelhessen a.D. und VDH-Sachverständiger
Lehrbeauftragter an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung Abt. Wiesbaden - FB Polizei