Erstreitet ein Gläubiger ein vorläufig vollstreckbares Urteil gegen den Schuldner, wird dieser häufig leisten, um einer Zwangsvollstreckung zuvorzukommen. Legt der Schuldner aber zugleich einen Rechtsbehelf gegen das Urteil ein, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen der von ihm erbrachten Abwendungsleistung. Tritt durch diese Leistung trotz Fortsetzung des Rechtsstreits Erfüllung ein? Muss der Gläubiger den Rechtsstreit für erledigt erklären? Paul Pommerening zeigt auf, inwieweit die seit langem herrschende Meinung zu dieser Problematik verfahrensrechtliche Fragestellungen mithilfe des materiellen Rechts zu lösen versucht, dabei aber letztlich wenig stimmige Ergebnisse produziert. Er plädiert deshalb für ein Umdenken hin zum sofortigen Eintritt der Erfüllungswirkung und eine stärkere Fokussierung auf prozessuale Schutzmechanismen zugunsten des Schuldners.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-164314-9 (9783161643149)
DOI
10.1628/978-3-16-164314-9
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg i.Br.; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsrecht, Abt. 1 der Universität Freiburg; Rechtsreferendariat am LG Freiburg mit Stationen am OLG Karlsruhe und bei einem Rechtsanwalt am BGH; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht, Abt. 1 der Universität Freiburg; Richter am LG Stuttgart.
Einleitung
A. Der Erfüllungsbegriff für das vorliegende Problem
B. Rechtsverwirklichung mithilfe des Prozessrechts
A. Meinungsstand
B. Erfüllungseintritt bei §§ 814, 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB
C. Die Notwendigkeit einer Beweislastumkehr für den Erfüllungseintritt
D. Unterlassungsansprüche
E. Fazit
A. Die Irrelevanz der Beweislastumkehr
B. Verletzung der Rechtposition durch das Einlegen von Rechtsmitteln
C. Vorläufige Vollstreckbarkeit als Ausnahmerecht
A. Perspektive des Schuldners
B. Perspektive des Gläubigers
C. Fazit
Gesamtergebnis