
Bundesbeihilfeverordnung - Digital
Beschreibung
Das Werk ist in die Abschnitte Beihilfevorschriften (mit Erläuterungen), Tarifverträge, Vorschussrichtlinien (mit Erläuterungen), Ausführungsbestimmungen und ergänzende Gesetze und Verordnungen unterteilt.
Die Kommentierung versteht sich als Erläuterungswerk für die Praxis und das Gerichtswesen. Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Im Jahr 2012 hat Olaf Just die inhaltliche Verantwortung für den von Leonhard Köhnen sowie Gerhard Schröder begründeten und von Uwe Amelungk fortgeführten Kommentar zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) übernommen.
Inhalt der 81. Aktualisierung
Mit der 81. Aktualisierung (Stand September 2025) wurde der Vorschriftenteil A I (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV) auf den Rechtsstand des Art. 3 der Zehnten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 6. März 2024 gebracht, der zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist.
Zudem wurden die Erläuterungen zu § 2 BBhV (Beihilfeberechtigte Personen), § 3 BBhV (Beamtinnen und Beamte im Ausland), § 6 BBhV (Beihilfefähigkeit von Aufwendungen), § 25 BBhV (Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke), § 30a BBhV (Neuropsychologische Therapie), § 37 BBhV (Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen), § 38c BBhV (Verhinderungspflege, Versorgung der pflegebedürftigen Person bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitations-leistungen durch die Pflegeperson), § 38e BBhV (Kurzzeitpflege), § 40 BBhV (Palliativversorgung), § 45 BBhV (Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe), § 45a BBhV (Organspende und andere Spenden), § 45b BBhV (Klinisches Krebsregister), § 46 BBhV (Bemessung der Beihilfe) und § 58 BBhV (Übergangsvorschriften) an den aktuellen Rechtsstand angepasst und teilweise grundlegend überarbeitet.
Darüber hinaus wurde Teil C (Ausführungsbestimmungen) um weitere Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundeskanzlers ergänzt.
Im Teil D (Sonstige Gesetze und Verordnungen) wurden weiterhin die GB-A Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung und die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene auf den aktuellen Stand gebracht.

Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.