Alles Wichtige rund um die Nutzung von Fahrzeugen:
Die Abgrenzung betrieblicher und privater Nutzung praxisnah aufbereitet.
Die Überlassung eines Firmenwagens oder eines (Elektro-) Fahrrades zur privaten Nutzung sind beliebte Bestandteile in Gehaltsverhandlungen und aus dem Berufsalltag nicht mehr wegzudenken. Die Änderungen des JStG 2018 bieten zusätzliche steuerliche Anreize für die Privatnutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen (Halbierung der Bemessungsgrundlage) oder eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads (§ 3 Nr. 37 EStG).
Bei der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen durch Arbeitnehmer oder Unternehmer stellen sich teils sehr differenzierte steuerliche Fragen, die häufig Schwerpunkt in Lohnsteueraußenprüfungen und Betriebsprüfungen sind. Wichtige Punkte sind z. B die Zuordnung zum Betriebsvermögen, die exakte Ermittlung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers und die vertraglich klare Abgrenzung zur Barlohnumwandlung sowie die Umsatzbesteuerung. Dabei kommt es nicht selten zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung.
Diese und andere Fragen beantwortet der aktuelle Brennpunkt "Der PKW im Steuerrecht".
Unter Berücksichtigung der Änderungen durch das JStG 2018 zeigt er strukturiert und mit vielen praktischen Beispielen mögliche Problemfelder auf und erläutert deren optimale steuerliche Handhabung.
Aus dem Inhalt:
A. Ertragsteuerliche Einordnung des PKWs zum Privat- und Betriebsvermögen.
I. Definition Betriebsvermögen und Folgen der Zurechnung.
II. Privates Vermögen.
III. Nachweis der betrieblichen Fahrten.
IV. Ermittlung des privaten Anteils (Entnahme) und steuerliche Behandlung.
V. Betriebsausgabenabzug.
B. Die PKW-Gestellung an Arbeitnehmer/innen
I. Anspruch auf Dienstwagen.
II. Private Nutzung und Zufluss.
III. Pauschale Wertermittlung des privaten Nutzungsanteils.
IV. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
V. Wechsel der Versteuerungsmethode.
VI. Zuzahlung des Arbeitnehmers (Nutzungsentgelt).
VII. Nutzung des Firmenwagens im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
VIII.Obergrenze Gesamtkosten.
IX. Mehrere Fahrzeuge für den Arbeitnehmer.
X. Individuelle Nutzungswertermittlung - Fahrtenbuch.
XI. Unfallkosten beim Dienstwagen.
XII. Poolfahrzeuge.
XIII. Sonderfälle.
XIV. Sozialversicherung.
C. Elektromobilität
I. Definition eines Elektrofahrzeuges.
II. Kaufprämie bei der Anschaffung eines Fahrzeuges.
III. Kraftfahrzeugsteuer.
IV. Gestellung von Elektro- und Hybridfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung vom 1.1.2013 bis 31.12.2018 und ab 1.1.2022.
V. Gestellung von Elektro- und Hybridfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
VI. Befreiung für kostenfreies Laden an Ladestationen.
VII. Behandlung eines Elektrofahrzeuges bei einem Unternehmen.
VIII.Umsatzsteuerliche Behandlung.
D. Gehaltsumwandlung und Leasing
E. Private Nutzung von Fahrrädern bis 31.12.2018
F. Private Nutzung von Fahrrädern ab 1.1.2019
G. Aktuelle Rechtsprechung
H. Fahrzeuge in der Gewinnermittlung
I. Umsatzsteuerliche Behandlung
I. Zusätzliche Umsatzsteuer für die private Nutzung eines betrieblichen PKW.
II. Umsatzbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen PKW.
III. Umsatzbesteuerung bei Nutzung eines betrieblichen PKW durch Arbeitnehmer.
IV. Private Nutzung des betrieblichen PKWs durch den Gesellschafter-Geschäftsführer.
V. Überlassung von Geschäftswagen an freie Mitarbeiter.
VI. Überlassung von Geschäftswagen von Personengesellschaft an Gesellschafter.
VII. Überlassung Geschäftswagen von Gesellschaftern an Personengesellschaft
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Produkt-Info
Ausschließliche Nutzung als Online-Version
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Steuerberater. Berater/Unternehmen. Rechtsanwälte/Notare. Fachanwälte
ISBN-13
978-3-482-81461-7 (9783482814617)
Schweitzer Klassifikation
Daniela Karbe-Geßler Rechtsanwältin, LL.M. oec.int
Sie ist seit Oktober 2010 beim Deutschen Industrie-und Handelskammertag e.V. in Berlin als Referatsleiterin im Bereich Finanzen und Steuern tätig. Hier betreut sie die Aufgabengebiete Arbeitnehmerbesteuerung (national und international), Reisekosten, betriebliche Altersvorsorge, sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen (2003) war sie insgesamt sechs Jahre mit verschiedenen Tätigkeiten in der Steuer- und Finanzverwaltung des Landes Berlin betraut, zuletzt (von Juni 2008 bis Oktober 2010) im Einkommensteuerreferat der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin als Lohnsteuerkoordinatorin.
Sie ist Verfasserin zahlreicher Artikel im Lohnsteuerrecht und Referentin für Lohnsteuerseminare