Das Handeln in fremdem Namen ist im deutschen Rechtskreis zentrales Tatbestandsmerkmal der Stellvertretung. Gleichwohl wird es in der Literatur selten eingehend behandelt. Steffen Jauß vollzieht zunächst nach, wie es in den Diskursen des 19. Jahrhunderts seine heutige Funktion erhielt, dann in den Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs Eingang fand und seitdem zunehmend verunklart wurde. Beleuchtet und kritisiert werden außerdem die heute gängigen Verständnisse jenes Handelns einschließlich der darauf gestützten dogmatischen Figuren. Funktional lässt sich das Handeln in fremdem Namen als eine der Zurechnungsentscheidung vorgelagerte, rechtsgeschäftliche Drittzuordnung verstehen, die dem Interessenausgleich aller Beteiligten dienen soll. Dieses Verständnis eröffnet neue Perspektiven auf alte Streitfragen des Stellvertretungsrechts.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-164285-2 (9783161642852)
DOI
10.1628/978-3-16-164285-2
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1985; Studium 'Lehramt an Sonderschulen' in Heidelberg; 2011 Erste Staatsprüfung; Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main; 2017 Erste juristische Staatsprüfung; Studium der Altorientalistik und Vorderasiatischen Archäologie in Heidelberg und Frankfurt am Main; 2021 Master of Arts; 2019 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand am Lehrstuhl für Antike Rechtsgeschichte, Europäische Privatrechtsgeschichte und Zivilrecht der Universität Frankfurt am Main.
§ 1 Problemstellung
§ 2 Forschungsstand
§ 3 Zielsetzung und Gang der Untersuchung
§ 4 Statusrechtliche Anknüpfung seit dem Mittelalter
§ 5 Dogmatische Neukonzeption der Stellvertretung im 19. Jahrhundert
§ 6 Übernahme der neuen Figur in den Beratungen des BGB
§ 7 Entdeckung und Wandlung des Offenheitsprinzips
§ 8 Zwischenergebnis
§ 9 Vertretung und Zurechnung § 10 Handeln in fremdem Namen als Repräsentation
§ 11 Stellvertretung als gestreckter Tatbestand
§ 12 Zwischenergebnis
§ 13 Bestimmung der Parteien als Gegenstand der Willenserklärung
§ 14 Stellvertretung und allgemeine Vorschriften
§ 15 Sog. Durchbrechungen des Offenheitsprinzip
§ 16 Zwischenergebnis