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Wirkungen der Raumordnung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Raumordnungsrechtliche Vorgaben wirken im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vor allem über bauplanungsrechtliche Vorgaben, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 BImSchG. Diese werden vor allem bedeutsam, wenn es um die Neugenehmigung oder die Erweiterung einer Anlage geht. Daneben können raumordnungsrechtliche Vorgaben auch Wirkungen für öffentliche raumbedeutsame Vorhaben i.S.d. § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) entfalten.
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