Auch 20 Jahre nach der Schuldrechtsmodernisierung bestehen noch zahlreiche Unklarheiten in Bezug auf die genaue Dogmatik und wertungsmäßige Rechtfertigung der Pflicht des Schuldners zur Überwindung zufällig eingetretener Leistungshindernisse. Ausgehend vom gemeinen Recht des 19. Jahrhunderts untersucht Marc Häuser die dogmatischen Hintergründe dieser Pflicht und ihre Stellung im Gefahrtragungssystem des BGB. Dabei werden tradierte Begriffe wie die der Leistungs- und Gegenleistungsgefahr kritisch hinterfragt, der Einfluss der Gefahrtragungswertungen auf die Überwindungspflicht offengelegt und die genaue Rollenverteilung zwischen § 242 BGB und § 275 II BGB analysiert. Eine Kernthese ist hierbei, dass die Wertungsgrundlage für die Überwindungspflicht der Schutz des Synallagmas ist, den der Gesetzgeber lediglich von der Gegenleistungsebene auf die Leistungsebene vorverlagert hat.
Reihe
Sprache
Verlagsort
ISBN-13
978-3-16-164091-9 (9783161640919)
DOI
10.1628/978-3-16-164091-9
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität GieÃen und der University of Nottingham; 2014 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Justus-Liebig-Universität GieÃen; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main; 2023 Zweites juristisches Staatsexamen; 2024 Promotion.
Erster Teil: Begriff und Dogmatik der Gefahrtragung
A. Gefahrtragung und Unmöglichkeit im 19. Jahrhundert
B. Gefahrtragung und Unmöglichkeit im Gesetzgebungsprozess des BGB1900
C. Die Abkehr vom Gefahrtragungs- und Unmöglichkeitssystem des BGB1900
D. Zusammenfassung
Zweiter Teil: Die Dogmatik der Überwindungspflicht des Schuldners
A. Der Leistungsbegriff des BGB
B. Die zur Leistungsbewirkung geschuldeten Anstrengungen
C. Zusammenfassung
Dritter Teil: Die Wertungsgrundlagen der Überwindungspflicht
A. Die Wertungsgrundlagen der Überwindungspflicht bei Verschaffungshindernissen
B. Die Wertungsgrundlagen der Überwindungspflicht bei Qualitätshindernissen
Fazit: Vier Thesen zur Gefahrtragungsdogmatik des geltenden Rechts
A: Der Gefahrbegriff des BGB entspricht dem Wächter'schen Gefahrbegriff
B. Die Leistungspflicht ist von der leistungsbezogenen Überwindungspflicht zu unterscheiden
C. Der Umfang der leistungsbezogenen Überwindungspflicht richtet sich nach §§ 242, 275 II BGB
D. Wertungsgesichtspunkte für das Bestehen der Überwindungspflichten