Schweitzer Fachinformationen
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Das Strafrecht gehört zu den präzisesten Bereichen der Rechtsordnung. Besonders im Allgemeinen Teil treten Struktur und Systematik klar hervor. Dieses Lehrbuch erschließt die Grundelemente des Strafrechts, zeigt systematische Zusammenhänge auf und fördert die Fähigkeit zu eigenständigem juristischem Denken. Klar, übersichtlich und fallorientiert vermittelt es die Grundlagen des Deliktsaufbaus, ergänzt durch zahlreiche Beispiele, Leitfälle und Kontrollfragen.
In der 6. Auflage wurde die bewährte Konzeption fortgeführt und die Rechtsprechung sowie Literatur umfassend eingearbeitet. Der Band enthält insbesondere Aktualisierungen zur Vorsatzproblematik (§ 4), zum übergesetzlichen entschuldigenden Notstand (§ 6), zur Beteiligung und mittelbaren Täterschaft (§ 10) sowie zum Sanktionenrecht (§ 15). Neue Akzente setzt die Auseinandersetzung mit einer machttheoretisch fundierten Verbrechenslehre.
Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn ist Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht sowie Strafrechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Universität Osnabrück.
Teil I. Einführung: Kriminalität - Strafrecht - Strafrechtswissenschaft - gesellschaftliche Legitimation.- Die strafbare Handlung: Formale Bestimmung - materieller Gehalt - Struktur.- Prinzipien des Strafrechts.- Teil II. Die Lehre von der strafbaren Handlung - Erscheinungsform: die vorsätzlich herbeigeführte Veränderung in der Außenwelt (sog. vorsätzliches Erfolgsdelikt): Tatbestandsmäßigkeit.- Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe.- Schuldhaftigkeit und Schuld - Schuldausschließungsgründe - Entschuldigungsgründe.- Besondere Rechtsfolgevoraussetzungen und -hindernisse.- Teil III. Weitere Erscheinungsformen der strafbaren Handlung: Qualifikation durch eine besondere Folge der Tat (Erfolgsqualifizierte Straftat).- Versuch und Rücktritt - strafbare Vorbereitungshandlungen - tätige Reue.- Beteiligung.- Unterlassen.- Fahrlässigkeit.- Teil IV. Irrtumslehre: Irrtum.- Teil V. Konkurrenzlehre und Strafrechtliche Sanktionen: Gesetzeseinheit - Tateinheit (§ 52) - Tatmehrheit (§§ 53-55).- Strafrechtliche Sanktionen.
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