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Die »Autonomie des Individuums« ist ein zentraler Gedanke des modernen westlichen Rechtsdenkens. Felix Schumann analysiert die Grundlagen des rechtlichen Autonomiebegriffs und entwickelt ein einheitliches Verständnis individueller Autonomie im Recht, welches sich für zahlreiche Rechtsfragen unserer Zeit, von Sterbehilfe bis staatliches Nudging, fruchtbar machen lässt.
Die »Autonomie des Individuums« ist ein Schlüsselbegriff des deutschen Rechts. Mehr denn je ist sie Gegenstand zahlreicher Diskussionen zu rechtlichen Spezialthemen wie etwa Sterbehilfe, staatliches Nudging, Leihmutterschaft oder Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht. Anders sieht es jedoch im Bereich der Grundlagenforschung aus: Hier fehlt es in der deutschen Rechtsordnung an einem allgemein anerkannten, einheitlichen Konzept individueller Autonomie. Felix Schumann schließt diese Lücke durch eine systematische und umfassende Analyse der Grundlagen des rechtlichen Autonomiebegriffs. Er sucht aus intra- und interdisziplinärer Perspektive nach einem im Zivil-, Straf- und Verfassungsrecht gleichlaufenden, einheitlichen Verständnis von (individueller) Autonomie, welches sich als theoretischer und dogmatischer Unterbau für Fragen aus der Rechtspraxis einsetzen lässt.
Inhaltsübersicht
A. EinleitungI. EinführungII. Gegenstand der UntersuchungIII. Gang der Untersuchung
B. Das selbstbestimmte Individuum in der deutschen RechtsordnungI. Art. 1 Abs. 1 GG - MenschenwürdeII. Art. 2 Abs. 1 GG - Das Recht auf freie Entfaltung der PersönlichkeitIII. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG - Das Recht auf Leben und körperliche UnversehrtheitIV. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG - Die Freiheit der PersonV. Freiheitsschutz durch den Staat - Die objektiv-rechtliche Dimension der GrundrechteVI. Stat pro ratione voluntas - Die zivilrechtliche PrivatautonomieVII. Volenti non fit iniuria - Die Einwilligung als Ausdruck von SelbstbestimmungVIII. Die liberale Konzeption der Strafrechtsordnung
C. Theorie eines rechtlichen AutonomiebegriffsI. Drei Gründe für die Fehldeutung und Strukturlosigkeit von Autonomie im RechtII. Das originäre, normative Verständnis von Autonomie im Recht: »Autonomie r« als Kompetenz und Recht zur SelbstbestimmungIII. Subjektives Recht und AutonomieIV. Fazit
D. Nachweis des rechtlichen Autonomiebegriffs in der RechtsordnungI. Normative Anknüpfungspunkte im einfachen RechtII. Verfassungsrechtliche Dimension: Die GrundrechtsmündigkeitIII. Alternativvorschlag einer Grundrechtsdispositionsfähigkeit
E. Autonomieschutzpflicht des StaatesI. Herleitung und Struktur grundrechtlicher Schutzpflichten im AllgemeinenII. Schutzpflicht aus der »Haben“-Position: SubstanzschutzpflichtIII. Schutzpflicht aus der «Ausüben“-Position: AutonomieschutzpflichtIV. Fazit
F. »Natürliche« Autonomie (»Autonomie n“) - Alternativkonzept oder kompatible Ergänzung?I. BegrifflichkeitII. Grundlagen der EntwicklungsdynamikIII. Theorie der «natürlichen» Autonomie («Autonomie n“)IV. Dogmatische Implementierung von »Autonomie n« in das grundlegendeAutonomie-SchwellenkonzeptV. Fazit
G. Anwendung des rechtlichen Autonomiebegriffs auf medizinrechtliche PraxisfragenI. Die Selbstbestimmung einwilligungsfähiger Minderjähriger in der medizinischen BehandlungII. Bindungswirkung einer Patientenverfügung bei entgegenstehendem »natürlichen« Willen eines nicht mehr einwilligungsfähigen (Demenz-)Patienten
H. Schlussbetrachtung: Fünf wesentliche Erkenntnisse über Autonomie als Rechtsbegriff
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