Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
In seinem Lehrbuch behandelt Thorsten Ingo Schmidt das Finanzverfassungs-, Haushalts- und Vermögensrecht von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungen und Europäischer Union. Ausgehend von den historischen und systematischen Grundlagen stellt er zunächst das Finanzverfassungsrecht im Bundesstaat unter besonderer Berücksichtigung des Finanzausgleichs dar. Sodann erläutert er die Schuldenbremse für Bund und Länder, die weiteren Haushaltsgrundsätze und das Haushaltsverfahren. Zudem erklärt er das staatliche Vermögensrecht einschließlich der Sondervermögen, der öffentlichen Sachen und der öffentlichen Unternehmen. Diesen staatlichen Regelungen stehen das Recht der Kommunalfinanzen und die finanziellen Bestimmungen für die Sozialversicherungen gegenüber. Der Vergleich mit dem Finanzrecht der Europäischen Union schärft den Blick für die Vor- und Nachteile der deutschen Vorschriften. Nach einer Darstellung des Rechtsschutzes im öffentlichen Finanzrecht wagt der Autor einen Ausblick auf die Zukunft des öffentlichen Finanzrechts.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Inhaltsübersicht
Erster Teil: GrundlagenZweiter Teil: FinanzverfassungsrechtDritter Teil: HaushaltsrechtVierter Teil: Staatliches VermögenFünfter Teil: Kommunales FinanzrechtSechster Teil: Finanzrecht der SozialversicherungenSiebenter Teil: Europäisches FinanzrechtAchter Teil: Rechtsschutz im öffentlichen FinanzrechtNeunter Teil: Ausblick
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