Schweitzer Fachinformationen
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Wie das Personalwesen der Exekutive unter Geltung des Prinzips der Volkssouveränität ausgestaltet sein sollte, ist eine Frage, die sich in allen Demokratien stellt. Den vielschichtigen Zusammenhang zwischen dem normativen Anspruch eines spezifisch demokratischen Verfassungsrechts und der Personalauswahl in der Exekutive analysiert Matthias Roßbach am Beispiel der Vereinigten Staaten von Amerika. Dieser Zusammenhang - das Personalverfassungsrecht - erweist sich als Ort für grundlegende Debatten um das Verständnis von Verfassungsprinzipien und als Medium der Verfassungsentwicklung.
Das gilt insbesondere in der Gründungsphase der USA, aber auch für aktuelle Diskurse um den amerikanischen Verwaltungsstaat. Auf der Grundlage eines republikanischen Personalideals der Gründergeneration zeigen sich bis heute die Auswirkungen der verfassungsrechtlichen Einordnung der Personalauswahl als grundsätzlich politische Entscheidung. Die Erkenntnisse zum Personalverfassungsrecht sind keine rein amerikanische Angelegenheit, sondern können zugleich als Prüfstein für Modelle der personellen demokratischen Legitimation dienen - und als Kontrastfolie zur Entwicklung des öffentlichen Dienstes in Deutschland.
Matthias Roßbach, geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universitat Munster und der University of Cambridge; 2008 und 2011 Juristische Staatsexamina; 2011-12 Master of Laws (LL.M.) an der Yale Law School; 2012-13 Visiting Researcher an der Harvard Law School; 2013-17 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Prozessbevollmachtigten des Bundesrates im NPD-Verbotsverfahren; 2013-18 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl fur OEffentliches Recht und Finanzrecht der Humboldt-Universitat zu Berlin (Prof. Dr. Christian Waldhoff); 2018 Promotion; derzeit Leitender Ministerialrat in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund.
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