Schweitzer Fachinformationen
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Obwohl das türkische Zivilprozessrecht viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Zivilprozessrecht hat, unterscheiden sich beide im Bereich Beweisrecht und Urkunden. In der Türkei wird viel mehr Wert auf schriftliche Beweise gelegt. Die türkische Zivilprozessordnung regelt, dass bestimmte Rechtsgeschäfte sowie Einwendungen aus einem Rechtsgeschäft, die gegen einen Anspruch aus einer Urkunde vorgebracht werden, ebenfalls nur durch Urkundenvorlage belegt werden können. Ferner besteht nach der türkischen Zivilprozessordnung eine Vermutung, dass der Inhalt einer Urkunde die Realität widerspiegelt.
Die Arbeit bezweckt, die Arbeitsweise dieser Systeme sowie die Gründe für die Unterschiede zu erläutern. Das dient der Verhinderung von aus Informationsmangel resultierenden Rechtsverlusten sowie ermöglicht die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen.
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