Schweitzer Fachinformationen
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Je nach Grad der Selbstständigkeit werden in der Regel pro Modul zwischen 0 und 3, teilweise auch 6 Punkte, vergeben. Die Faustregel lautet: Je höher der Grad der Selbstständigkeit, desto niedriger ist die Punktevergabe.
Die Punkte werden dann pro Modul zusammengerechnet und nach einer festgelegten Methode gewichtet: Da sich Einschränkungen in manchen Bereichen mehr auf die Pflegebedürftigkeit auswirken als andere, bekommen diese Bereiche im Gesamtergebnis mehr Gewicht. Ganz praktisch bedeutet das: Der Gutachter muss nach der Einschätzung und Punktevergabe in einer Umrechnungstabelle nachschlagen und erhält erst dann die "gewichteten" Punkte, die für die Zuordnung des Pflegegrades von Bedeutung sind Seite 37.
Modul
Gewichtung
Modul 1 Mobilität
10 Prozent
Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
15 Prozent
Modul 4 Selbstversorgung
40 Prozent
Modul 5 Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
20 Prozent
Modul 6 Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
Bei den Modulen 2 und 3 gibt es noch eine Besonderheit: Wie aus der Aufzählung hervorgeht, gehen beide Bereiche zusammen mit einem Anteil von 15 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Genauer gesagt, wird entweder das Modul 2 oder das Modul 3 in [37]die Bewertung einbezogen. Damit den Pflegebedürftigen daraus keine Nachteile entstehen, geht das Modul in die Bewertung ein, das den höheren Punktwert erreicht hat.
Im Ergebnis sind nach der gewichteten Auswertung zwischen 0 und 100 Punkten möglich. Bis 12,5 Punkte wird kein Pflegegrad vergeben. Ab 90 Punkten oder bei Vorliegen einer sogenannten "besonderen Bedarfskonstellation" (gemeint ist damit die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine) wird Pflegegrad 5 zuerkannt.
Pflegegrad
Einschätzung
Gewichtete Punkte
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten
Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten
Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
ab 90 bis 100 Gesamtpunkte
Durch die unterschiedlichen Punktzahlen pro Modul und die Gewichtung, ist das Ergebnis oft schwer nachzuvollziehen. Im Bereich Mobilität müssen zwei Kriterien betrachtet werden, wie das folgende Beispiel erläutert:
Paul Ernst leidet nach einem Schlaganfall unter einer schweren, halbseitigen Lähmung. Er kann sich im Bett nur mit Hilfe aufrichten oder sich auf die Seite drehen. Ihm reicht dazu aber in der Regel eine kurze Hilfestellung durch die Pflegeperson oder ein am Bett angebrachter Bügel, an den er aber nicht immer alleine heranreicht. Allerdings kann er im Bett oder in einem Stuhl auch mit Unterstützung durch Kissen oder anderen Lagerungshilfen nicht alleine sitzen. Hier benötigt er, zum Beispiel beim Waschen oder Essen, immer eine Person, die ihn stützt.
Modul: Mobilität
Kriterien: Positionswechsel im Bett; Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen; Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen
In diesem Modul kann der Gutachter zwischen "selbstständig", "überwiegend selbstständig", "überwiegend unselbstständig" und "unselbstständig" wählen.
Beim Kriterium Positionswechsel im Bett bedeutet "Überwiegend selbstständig", dass die Person nach Anreichen eines Hilfsmittels oder durch Reichen der Hand ihre Lage im Bett verändern kann. "Überwiegend unselbstständige" Personen können kaum mithelfen und sich zum Beispiel nur am Bettgestell festhalten. Eine stabile Sitzposition halten ist dann "überwiegend selbstständig", wenn sich die Person nur kurz, zum Beispiel für die Dauer einer Mahlzeit, selbstständig in der Sitzposition halten kann.
Für jeden Bereich werden dann in diesem Modul Punkte von 0 bis 3 vergeben. In unserem Beispiel schätzt der Gutachter ein, dass Paul Ernst den Positionswechsel im Bett "überwiegend selbstständig" durchführen kann, das Halten einer stabilen Sitzposition jedoch nur "überwiegend unselbstständig" möglich ist. Auch die Kriterien "Umsetzen", "Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs" und "Treppensteigen" hat der Gutachter bewertet. Im Gutachten könnte dies dann folgendermaßen aussehen:
Kriterium
Selbstständig (0 Punkte)
Überwiegend selbstständig (1 Punkt)
Überwiegend unselbstständig (2 Punkte)
Unselbstständig (3 Punkte)
Positionswechsel im Bett
x
Halten einer stabilen Sitz-position
Umsetzen
Fortbewegen innerhalb des...
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