Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Ziel der Einleitung ist es, einen kurzen Überblick zu Fällen, Autor:innen und Interviewten zu gegeben werden. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Inhaltsverzeichnis, nicht nach der Chronologie.
Im ersten Fall geht es um den Zugang von Medienvertretern zu Gerichtsverhandlungen. Anlass war der sog. NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München, der eine enorme Aufmerksamkeit erfuhr. Dabei ging es vor allem um die Morde der Neonazi-Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Aufgrund des großen Medieninteresses konnte nicht allen Medienvertretern Zugang zu den Prozessen gewährt werden. Vor allem Vertreter:innen ausländischer Medien bekamen keinen Platz im Gerichtssaal. Luisa Heß schildert die Hintergründe des Prozesses. Das Interview führte sie mit Andrea Titz als damalige Richterin am Oberlandesgericht München, die zum Zeitpunkt des NSU-Prozesses die dortige Pressestelle leitete. Die juristische Bewertung nahm Prof. Dr. Christian von Coelln von der Universität zu Köln vor, der sich den rechtlichen Grenzen der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen widmet. Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren (Beschluss vom 12.4.2013, 1 BvR 990/13).
Im Fall "netzpolitik.org" war Streitpunkt die Veröffentlichung geleakter Dokumente. Im Frühjahr 2015 wurden vertrauliche Dokumente des Bundesamts für Verfassungsschutz über die Netzüberwachung im Internet veröffentlicht, woraufhin gegen die Journalisten Strafanzeige wegen Landesverrats gestellt wurde. Sarah Müller beschreibt den Fallhergang, der letztlich dazu führte, dass der damalige Generalbundesanwalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde. Es folgt ein Interview mit dem Chefredakteur von netzpolitik. org, Markus Beckedahl, gegen den wegen Landesverrats ermittelt wurde. Juristisch werden die strafrechtlichen Maßstäbe zur Beurteilung von Staatsgeheimnissen durch Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin behandelt.
Dieser Fall befasst sich mit der Debatte um die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit. In einer Folge des ZDF-Magazins "Neo Magazin Royale" präsentierte der Moderator und Satiriker Jan Böhmermann das Gedicht "Schmähkritik" auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Dies führte u.a. zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts, wozu vorab die Bundesregierung ermächtigte. Parallel hierzu wurde Jan Böhmermann zivilrechtlich in Anspruch genommen. Lisa Posorske erläutert die Hintergründe der Geschehnisse. Die anschließende rechtliche Prüfung durch Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke, Partner bei der internationalen Kanzlei ADVANT Beiten, befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit des Gedichts (vor allem OLG Hamburg, Urteil vom 15.4.2018, 7 U 34/17).
Der Beitrag von Maximilian Zienau geht schwerpunktmäßig auf die Zulässigkeit des Filmens bei Demonstrationen ein. Genauer gesagt war der gefilmte Hütchen-Mann erst auf dem Weg dorthin, als er sich bei einem Kamerateam mit den Worten beschwerte: "Sie haben mich ins Gesicht gefilmt. Das dürften Sie nicht. Frontalaufnahme. Sie haben eine Straftat begangen." Hierauf veröffentlichte der unter anderem für das Zweite Deutsche Fernsehen arbeitende Journalist Arndt Ginzel dieses Filmmaterial auf seinem Facebook-Account, das daraufhin große Aufmerksamkeit fand. Rechtsanwältin und Partnerin der Hamburger Kanzlei Cronemeyer Haisch, Verena Haisch, bewertet, ob es rechtmäßig war, die Aufnahmen anzufertigen und zu veröffentlichen.
Lukas Erbrich beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Hintergründen der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Es folgt ein Interview mit Martin Drechsler, dem Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter (FSM), der über die Auswirkungen des NetzDG spricht. Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, TU Dortmund, prüft, welche Grundrechte soziale Netzwerke geltend machen könnten, um gegen das Gesetz vorzugehen.
Susanne Hoffmann erläutert die Hintergründe des Rechtsstreits wegen der Tagesschau-App des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Verlage sahen sich in unzulässiger Weise beeinträchtigt - und klagten. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit über den Zuschnitt der Tagesschau-App an einem Tag im Jahr 2011. Der Justiziar des NDRs, Dr. Michael Kühn, spricht hierüber im Interview. Prof. Dr. Bernd Holznagel, Universität Münster, und Dr. Christian Schepers, Rechtsanwalt der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte, erläutern im Anschluss die rechtlichen Grenzen von Presse- und Rundfunktätigkeiten im Internet. Schwerpunkt der Ausarbeitung ist die Auslegung des Begriffs der Presseähnlichkeit von öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten (dazu vor allem OLG Köln, Urteil vom 30.9.2016, I-6 U 188/12).
Gordon Wüllner-Adomako stellt Verfahren vor, in dem Auskünfte über die NS-Vergangenheit von ehemaligen, hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes (BND) durch den Chefreporter im Investigativ-Ressort der Bild-Zeitung, Hans-Wilhelm Saure, verlangt wurden. Im darauffolgenden Rechtsstreit ging es zentral um die Frage, ob ein Anspruch hierauf gegenüber Bundesbehörden besteht. Im Interview sprechen Hans-Wilhelm Saure und sein Anwalt Dr. Christoph J. Partsch über die praktischen Folgen des Rechtsstreits. Die juristische Falllösung von Dr. Oliver Schlüter, Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, und Victor Meckenstock, TU Dortmund, widmet sich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die einen Auskunftsanspruch erstmals aus dem Grundrecht der Pressefreiheit herleitete (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013, 6 A 2.12).
Laura Baer beschreibt die Entwicklung der Causa Christian Wulff, die letztlich zu seinem Rücktritt als Bundespräsident führte. Die Eskalation der Geschehnisse begann, als Christian Wulff auf die Mailbox des damaligen Chefredakteurs der Bild-Zeitung, Kai Diekmann, sprach, um eine Berichterstattung über einen Privatkredit abzuwenden. Im Interview mit Rechtsanwalt und Partner Redeker Sellner Dahs, Gernot Lehr, der Christian Wulff presserechtlich vertrat, geht es um Fragen der Vertraulichkeit von Mailboxnachrichten. Die rechtliche Würdigung des Falls haben Prof. Dr. Rolf Schwartmann und Lucia Burkhardt, beide TH Köln, vorgenommen.
Franziska Weil stellt die Entwicklungen dar, die zum "Aus" von Nikolaus Brender als Chefredakteur des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) führten. Der Verwaltungsrat des ZDF stimmte gegen eine Vertragsverlängerung des Journalisten - trotz seiner hohen fachlichen Expertise. Als Grund hierfür wurde eine politische Motivation angenommen. Im Verwaltungsrat vertreten war der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch. Es folgte eine Debatte über die Zusammensetzung des Fernseh- und Verwaltungsrates beim ZDF. Infolge gab es Normenkontrollanträge der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. Gerügt wurde die Verletzung des Grundsatzes der Staatsferne. Im Interview mit dem ehemaligen Moderator und Leiter des ZDF-heute-journals Dr. Claus Kleber, einem Unterstützer Brenders, geht es um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Anschließend erläutert Prof. Dr. Matthias Cornils, Universität Mainz, die Kernaussagen des entsprechenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus rechtlicher Perspektive (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014, 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11).
Im Fall von Anne Schubert geht es um die Frage, wann illegal anfertigte Aufnahmen in einer Berichterstattung verwendet werden dürfen. Konkret verschaffte sich ein Aktivist einer Tierschutzorganisation Zutritt zu Hühnerställen, um den schlechten Zustand der Tiere zu dokumentieren. Das angefertigte Filmmaterial stellte er dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zur Verfügung, der es auch nutzte. Es folgte ein über fünf Jahre dauernder Rechtsstreit, der eine Besonderheit aufwies: Die Tiere wurden grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen für Bio-Hühner entsprechend gehalten. Das ergänzende Interview wurde mit Jörg Wildermuth, Redaktionsleiter "Politische Magazine und Reportagen" beim MDR, geführt. Dr. Uwe Jürgens, Justiziar beim Spiegel-Verlag, arbeitet die mit der Veröffentlichung verbundenen Rechtsfragen auf. Grundlage hierfür ist die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10.4.2018, VI ZR 396/16).
Svenja Kloos erläutert die immer wieder vorgetragene Kritik am Rundfunkbeitrag. Dabei nimmt sie Bezug auf die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, die diesen grundsätzlich für zulässig erklärten. Im anschließenden Interview gibt Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Koblenzer Auskunft zu seinen Erfahrungen als Prozessbevollmächtigter: Er selbst hatte zwei Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Die...
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet - also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.