Inhalsverzeichnis.- 1. Klassifikation von Kopfschmerzen.- 2. Diagnostik von Kopfschmerzen.- 3. Klinische Untersuchung bei Kopfschmerzen.- 4. Epidemiologie von Kopfschmerzen.- 5. Migräne.- 6. Kopfschmerz vom Spannungstyp.- 7. Selbstmedikation bei Migräne und Kopfschmerz vom Spannungstyp.- 8. Clusterkopfschmerz und chronische paroxysmale Hemikranie.- 9. Chronische paroxysmale Hemikranie.- 10. Verschiedenartige Kopfschmerzformen ohne strukturelle Läsion.- 11. Sekundäre Kopfschmerzen.- 12. Kopfschmerz nach Schädeltrauma.- 13. Kopfschmerz bei Gefäßstörungen.- 14. Kopfschmerz bei nichtvaskulären intrakraniellen Störungen.- 15. Kopfschmerz durch Einwirkung von Substanzen oder deren Entzug.- 16. Kopfschmerz bei nicht primär den Kopf betreffenden Infektionen.- 17. Kopfschmerz bei Stoffwechselstörungen.- 18. Kopfschmerz oder Gesichtsschmerz bei Erkrankungen des Schädels sowie im Bereich von Hals, Augen, Ohren, Nase, Nebenhöhlen, Zähnen, Mund oder anderen Gesichts- oder Kopfstrukturen.- 19. Kopf- und Gesichtsneuralgien, Schmerz bei Affektion von Nervenstämmen und Deafferenzierungsschmerzen.- 20. Nichtklassifizierbarer Kopfschmerz.- Anhang 1: Übersicht über wichtige Wirkstoffe in der Therapie von Kopfschmerzen.- Darreichungsformen und Dosierungen.- Relative Wirkstärke von Opioidanalgetika.- Vorgehen bei akuten vs. chronischen Schmerzen.- Stufenschema der WHO zur Behandlung von Tumorschmerzen.- Segmentschema zur Behandlung von nichtmalignen Schmerzen.- Anhang 2: Verordnung von Betäubungsmitteln.- Juristische Rahmenbedingungen im Überblick.- Maßgebliche Gesetzes quellen.- Medizinische Notwendigkeit als Voraussetzung (§ 13 Abs. 1 BtMG).- Formale Berechtigung zur Verordnung von BtM.- Verschreibungsfähige Betäubungsmittel.- Verordnung von Komedikation (§ 5 Abs.1 BtMVV).- Relevanz von BtM für das Arzneimittelbudget.- Patientenzuzahlung.- Mitnahme von BtM auf Reisen in der EU.- Das BtM-Rezept.- Dreiteiligkeit von BtM-Rezepten (§ 5 Abs. 1 BtMVV).- Bezug von BtM-Rezepten (§ 5 Abs. 2 BtMVV).- Aufbewahrung der dreiteiligen BtM-Rezepte in der Praxis (§ 5 Abs. 4 BtMVV).- Übertragbarkeit von BtM-Rezepten im Vertretungsfall (§ 5 Abs. 3 BtMVV).- Gültigkeitsdauer von BtM-Rezepten (§ 7 Abs. 1 Buchstabe c) BtMVV).- Notwendige Angaben auf dem BtM-Rezept (§ 6 BtMVV).- Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur durch den Arzt selbst (§ 6 Abs. 2 BtMVV).- Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur durch den Apotheker (§ 7 Abs. 2 BtMVV).- Nachweis des Verbleibs von BtM-Rezepten.- Die alten BtM-Rezeptblätter.- Verschreibungshöchstmengen pro Rezept (§ 2 Abs. 1 BtMVV).- Restriktionen bei gleichzeitiger Verordnung mehrerer BtM.- Mengenbegrenzungen.- Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben im begründeten Einzelfall (§ 2 Abs. 2 BtMV).- Meldung bei den Landesbehörden.- Besonderheiten beim Praxisbedarf.- Mengenbegrenzungen (§ 2 Abs. 3 BtMVV).- Anzahl gleichzeitig verschreibbarer Substanzen (§ 2 Abs. 3 BtMVV).- Angaben auf dem Rezept (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 BtMVV).- Zusätzliche Pflichten des Arztes (§ 9 BtMVV) / Karteikarten.- Regelungen für Belegärzte.- Abgabe durch den Apotheker.- Zuständige Landesbehörden für die Meldung von Sonderfällen.- Anhang 3: Der Kieler Kopfschmerzfragebogen.- Literatur.