Schweitzer Fachinformationen
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Der Kommentar zum Emissionshandelsrecht enthält eine aktuelle und praxisnahe Erläuterung der Bestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan (ZuG 2007). Er entstand in engem Austausch mit betroffenen Unternehmen und geht daher auf die Probleme der Anlagenbetreiber spezifisch ein.
Ausführlich erörtert werden insbesondere auch die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen der deutschen Regelungen sowie die Konflikte mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, der IVU-Richtlinie und den Selbstverpflichtungen der deutschen Wirtschaft. Daraus ergeben sich zahlreiche wichtige Konsequenzen für die Anwendung. Das Beihilfenverbot sowie der völkerrechtliche Hintergrund in Form des Kyoto-Prozesses sind ebenfalls einbezogen.
Die wegen ihres zuweilen sehr technischen Regelungsgegenstandes komplizierte Materie des Emissionshandelsrechts wird von Frenz durchweg in klarer und verständlicher Sprache erläutert. Rechtliche Auslegungsprobleme werden zunächst als solche hervorgehoben und sodann einer eigenständigen Lösung zugeführt, ohne dass abweichende Meinungen verschwiegen werden. Diese Darstellungsweise bürgt in besonderer Weise für eine präzise, umfassende und verlässliche Kommentierung. ... Beide Autoren gehen deutlich über eine bloße Wortlautkommentierung der einzelnen Vorschriften hinaus. Stets werden die völker- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in die Erläuterungen mit einbezogen, oft auch verfassungsrechtliche Fragestellungen analysiert. ... Frenz hat mit dem Kommentar ein Standardwerk zum Emissionshandelsrecht vorgelegt, das für alle mit dem Emissionshandel befassten Personen in Praxis und Wirtschaft unverzichtbar ist.
Quelle: Matthias Rossi, in ZUR 6/2005, S. 335/336
Aus den Rezensionen zur 2. Auflage:
"Emissionshandelsrecht auf dem neuesten Stand der Zweiten Handelsperiode 2008 bis 2012 bietet die zweite Auflage des Kommentars von Frenz. ... Somit hat der Anwender mit ... Frenz alle wichtigen Regelungen zur Hand und ... findet leicht verständliche Antworten zu seinen Fragen ... Nicht nur, weil es gegenwärtig keinen anderen aktuellen Kommentar dieses Zuschnitts gibt, sondern auch auf Grund seiner klar verständlichen und der herrschenden Meinung zumeist folgenden Kommentierung, dürfte dem Werk eine weite Verbreitung gewiss sein. Es ist in Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft unentbehrlich." (Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, in: NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2008, Issue 6, S. 643 f.)
"... Die Ausführungen . beschränken sich nicht auf die Kommentierung der deutschen Gesetze, sie gehen . sowohl auf den europa- und völkerrechtlichen Hintergrund als auch aufdie Konkretisierungen in den Rechtsverordnungen ein. Damit gelingt dem Autor ein Gesamtbild des Emissionshandelsrechts. Eine derartige Darstellung, die sowohl die wesentlichen Linien aufzeigt als auch die praxisrelevanten Detailfragen anspricht, ist umso informativer, als das nationale Emissionshandelsrecht eine ebenso lange wie schwierige Entstehungsgeschichte hinter sich hat und verschiedene Ungereimtheiten aufweist. . Für die Betroffenen eine unverzichtbare Handreichung fürs Alltagsgeschäft." (in: Müllmagazin, 2008, Vol. 21, Issue 3, S. 31)
"... Der ... vorliegende Kommentar von Walter Frenz ... gehört ... zu den Standardwerken. Die gegenüber der ersten Auflage durchgehend aktualisierte Kommentierung ist in Bezug auf das TEHG im Wesentlichen fortgeschrieben worden. . Völlig neu ist naturgemäß die Kommentierung des ZuG 2012 . Insgesamt ist es Frenz und Theuer auch in der zweiten Auflage gelungen, die wesentlichen Informationen für die Gesetzesanwendung klar zusammenzustellen und eine verlässliche rechtliche Orientierung zu geben. Durch die gründlichen Nachweise von Literatur und Rechtsprechung wird dem Benutzer auch eine vertiefende Arbeit ermoglicht." (Prof. Dr. Winfried Kluth, in: GerwerbeArchiv Zeitschrift für Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2008, Issue 11, S. 464)
". Der Kommentar behandelt das Recht des Handelns mit Treibhausgasemissionen auf dem neuesten Stand. Darin ist ein erster wichtiger Vorzug dieses Buchs gegenüber der vorhandenen Literatur zu sehen. Das Buch geht ausführlich und sehr verständlich auf das extrem komplizierte Recht ein. Die Darstellung ist gelungen und sehr gut nachvollziehbar. . Der Norminhalt wird . sehr verständlich dargestellt; jedes sich stellende Problem wird behandelt. . Die Erwartungen, die man deshalb an das Buch stellen darf, werden erfüllt. . Dem Buch ist große Verbreitung zu wünschen." (Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine, in: EurUP Zeitschrift fürEuropäisches Umwelt- und Planungsrecht, 2008, Vol. 6, Issue 6, S. 305 f.)
I. Überblick über die Rechtsquellen im Emissionshandelsrecht (S. 46-47) 1. Völkerrecht Die Idee eines Emissionshandelssystems wurde durch die Annahme des Protokolls von Kyoto am 11. Dezember 19971 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimarahmenkonvention)2 in einem völkerrechtlichen Dokument in der Folge des Rio-Prozesses und des Gedankens der nachhaltigen Entwicklung3 fixiert.4 Im Kyoto-Protokoll haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, die Gesamtemissionen der Treibhausgase bis 2012 um 5 % gegenüber 1990 zu senken, wobei sich die EU zur Senkung um 8 % bereit erklärt hat. Zur Erfüllung dieser Ziele schlägt das Kyoto-Protokoll drei so genannte flexible Mechanismen vor.6 Die Einführung eines Emissionshandels wird dabei nicht zwingend vorgeschrieben, sondern ist lediglich als Ergänzung zu den sonstigen im eigenen Land ergriffenen Maßnahmen zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen vorgesehen. Die Emissionshandels-Option wird durch zwei projektbezogene Mechanismen ergänzt. Die sog. Joint Implementation (JI), d.h. die gemeinsame Umsetzung, gibt Staaten dieMöglichkeit, mit Projekten in anderen Unterzeichnerstaaten des Kyoto- Protokolls Emissionsgutschriften zu erwerben, die auf die eigenen Verpflichtungen angerechnet werden können. Der sog. Clean Development Mechanism (CDM), d.h. der Mechanismus für eine umweltverträgliche Entwicklung, betrifft die Möglichkeiten für Staaten, mit Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern (ohne eigene Reduktionsverpflichtung) Emissionsgutschriften zu erwerben, die auf die eigenen Verpflichtungen angerechnet werden können. Das Kyoto- Protokoll konnte bisher mangels Erreichens des erforderlichen Quorums noch nicht in Kraft treten,10 so dass sich aus diesem unmittelbar keine Verpflichtungen ergeben. 2. Europäisches Recht a) Entscheidung 2002/358/EG In der Europäischen Union wurde das Kyoto-Protokoll durch Art. 1 der Entscheidung 2002/358/EG vom 25. April 2002 ratifiziert.12 Art. 2 dieser Entscheidung enthält i.V.m. Anhang II das sog. Burden-Sharing-Agreement, die Lastenteilungsvereinbarung, mit der die Lasten beim Klimaschutz innerhalb der EU zur Erfüllung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zwischen den Mitgliedstaaten verteilt werden. Deutschland hat sich hier für die erste Kyoto- Periode 2008-2012 zur Reduktion von 21 % aller Treibhausgase gegenüber 1990 verpflichtet. b) Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG In der Europäischen Union wurde die Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten zum 1. Januar 2005 durch die Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG vom 13. Oktober 200313 für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben. Während die Reduktionsziele sich weiterhin an die Mitgliedstaaten richten, soll der Emissionshandel zwischen den beteiligten Unternehmen stattfinden. Auf eine ordnungsrechtliche Lösung mit der Vorgabe von festen Reduktionszielen für jede Anlage wird verzichtet. aa) Kompetenzgrundlage Verschiedentlich wurden Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Emissionshandelsrichtlinie mit europäischem Primärrecht geäußert. Der Schwerpunkt der Richtlinie liegt im Umweltrecht. Daher greift die Umweltkompetenz nach Art. 175 EG, auch wenn der Energiebereich mit berührt wird.15 Es wurde eine einstimmige Verabschiedung nach Art. 175 Abs. 2 EG gefordert.16 Als einschlägig wurde der. Spiegelstrich dieser Vorschrift angesehen, dass nämlich Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Emissionshandel insbesondere die Kohle zugunsten von Erdgas zurückdrängen und damit die Wahl eines Mitgliedstaats zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung erheblich berühren.
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