Schweitzer Fachinformationen
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Konten mit mehreren Inhabern, die jeweils einzeln über das Konto verfügen können, sind weit verbreitet. Die rechtliche Zuordnung der aus solchen Konten resultierenden Rechte ist Gegenstand dieser Untersuchung. Anhand ausgewählter AGB bestimmt Thomas Dieker typische Rechte von Gemeinschaftskonten.
Diese Rechte lassen sich den Inhabern sowohl gemeinschaftlich in Form der Bruchteilsberechtigung als auch aufgrund solidarischer Einzelzuständigkeit in Form der Gesamtgläubigerschaft zuordnen. In verschiedenen Konfliktsituationen werden die Rechtsfolgen der jeweiligen Einordnung dargestellt.
Die Gesamtgläubigerschaft eröffnet Dritten weitergehende Zugriffsmöglichkeiten. Soweit der Zugriff jedoch die wirtschaftliche Berechtigung des Inhabers übersteigt, gestaltet sich der Ausgleich unter den Beteiligten kompliziert. Die gemeinschaftliche Rechtszuständigkeit lässt sich eher mit den kontotypischen Rechten in Einklang bringen und trägt der Intention der Kontoinhaber Rechnung.
Thomas Dieker, geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg; Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und ausländischen Zivilprozessrecht an der Universität Freiburg; Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf; 2015 Promotion; derzeit Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
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