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Questo contributo analizza la prima menzione di una parte della città di Brunico (Ragen) in una fonte scritta. Tra la fine del X e l'inizio dell'XI secolo, una donna di nome Suanihilt donò un appezzamento di terra al vescovo di Sabiona-Bressanone, nel quale compare il nome di Ragen, tutt'ora presente nell'onomastica di Brunico. La donazione viene qui esaminata sotto il profilo dell'atto legale che rappresenta, considerando anche il fatto che la donatrice fosse una donna del Medioevo, e con una riflessione sui significati di donazioni come quella di Suanihilt nel contesto storico del suo tempo.
Keywords: Frömmigkeit, Seelenheil, Schenkungen, Kirchenpolitik
Die schriftlich überlieferte Geschichte Brunecks beginnt mit einer Urkunde, die das Handeln einer Frau dokumentiert: Zwischen dem späten 10. und frühen 11. Jahrhundert übertrug eine "edle Frau Suanihilt" ein Grundstück an Albuin, den Bischof von Säben und Brixen. Diese Schenkung ist in einer Urkunde dokumentiert, die auf Latein verfasst ist und die Suanihilt erstellen ließ. Zwar ist das Originaldokument verloren gegangen, doch eine Abschrift ist in den sogenannten "Traditionsbüchern des Hochstiftes Brixen" (von lat. tradere = übergeben, überreichen), einer Sammlung bischöflicher Urkunden, erhalten geblieben und bleibt uns in dieser Form zugänglich.1 Der Wortlaut der Schenkungsurkunde lautet:
"Sei es allen gläubigen Christen bekannt, wie eine gewisse edle Frau namens Suanihilt mit der Hand ihres Mannes namens Odalgeri und ihrer Nichten namens Gerhilt, Jena und Egina dem heiligen Kassian und dem heiligen Ingenuin ihr Eigentum im Ort namens Ragouva (Ragen) schenkte mit all seinen Nebenanlagen, Feldern, Wiesen, Wasserläufen und Straßen, erreichbaren und unerreichbaren Bergregionen - nachdem alles, was diesen Besitz betrifft, durchsucht und erforscht wurde - und alle Besitztümer, die sie in der Grafschaft Pustrissa hat, zugunsten des ehrwürdigen Bischofs Albuin und seines Advokaten Engildeon. Und als Gegenleistung erhielt sie einen Hof in einem Ort namens Stega (Stegen) und eine Mühle in einem Ort namens Ragouva sowie die Zehnte des Eigentums, das sie der Kirche schenkte, und einen jährlichen Karren Wein, so dass, wenn die Abmachung ein Jahr bestehen bleibt, die Abgabe in einem anderen Jahr seitens des Bischofs wiederhergestellt werden kann, um bis zu ihrem Tod und dem Tod des oben genannten Ehemanns bestehen zu können. Nach dem Tode dieser Beiden sollen diese Dinge, ohne Widerspruch einer anderen Person, in die Autorität des Bischofs oder seines Nachfolgers zur Kirche zurückkehren und für immer bestehen bleiben. Die Zeugen sind: Odalscalh, Rihheri, Pezili, Egizi, Eccihart, Erimperht, ebenso Pezili, Eppo, Azili, Pero, Penno, Wolfker, Mazili, Adalpero, Zacco, Rihperht, Odalhoh, Ezeman."2
Eintragung der Urkunde der Suanihilt im Traditionsbuch des Hochstifts Brixen (Auszug), Staatsarchiv Bozen.
Suanihilt schenkte mit Unterstützung ihrer Familie und 18 Zeugen ihren Besitz im Gebiet der späteren Stadt Bruneck der Kirche. Im Gegenzug erhielt sie gemeinsam mit ihrem Ehemann Odalgeri ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an einem Teil dieses nunmehrigen kirchlichen Gutes. Das Ehepaar durfte das Gut also auf Lebzeiten nutzen und bewirtschaften. Nach dem Tod der Eheleute jedoch musste es an die Hand der Kirche von Säben und Brixen zurückgegeben werden und konnte nicht an ihre Erben übergehen.
Die Bedeutung dieser Urkunde liegt nicht im Rechtsakt selbst - es handelt sich um eine für die Zeit übliche Schenkungsurkunde in Form und Inhalt -, sondern in der Tatsache, dass sie die erste schriftliche Erwähnung von Bruneck darstellt. Genauer gesagt wird hier der Ortsname "Ragen" genannt, eine frühe Siedlung,3 aus der die Stadt im 13. Jahrhundert hervorging. Dabei ist die Urkunde keineswegs als Hinweis auf die erste Besiedlung des Gebietes zu verstehen. Vielmehr deutet der Name Ragen auf eine deutlich ältere Gründung hin, die möglicherweise bis in die vorrömische Zeit zurückgeht.4 Zudem erwähnt die Urkunde den Namen der größeren administrativen Einheit, zu der Ragen gehörte, nämlich die Grafschaft Pustrissa (comitatus Pustrissa). Der Name dieser Grafschaft ist heute noch im Wort "Pustertal" enthalten. Geografisch war sie im Herzogtum Bayern verortet, zu dem das gesamte Gebiet des späteren Tirols gehörte.5
Ansicht der Stadt Bruneck und des Gerichts Michelsburg aus dem Jahr 1581. Dargestellt ist auch Ragen, der älteste Teil der Stadt, der sich von der Pfarrkirche (oben im Bild) bis zum heutigen "Unterrainertor" erstreckt, Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum.
Zeitlich lässt sich die Schenkung in die späte Ottonenzeit datieren, eine Epoche in der frühen Geschichte des Heiligen Römischen Reiches, die sich zwischen den Regierungszeiten Heinrich I. (919-936) und Heinrich II. (1002-1024) erstreckt. Diese Periode war von den Herrschaftszeiten der drei Kaiser Otto I. (962-973), Otto II. (973-983) und Otto III. (983-1002) geprägt, die ihr den Namen gaben. Besonders das 10. Jahrhundert war durch zahlreiche, oft militärisch ausgetragene Konflikte zwischen den ottonischen Kaisern und den bayerischen Herzögen geprägt. In diesem Zusammenhang war der Weg nach Italien von zentraler Bedeutung für die deutschen Kaiser, die nicht nur weite Teile der Halbinsel beherrschten, sondern auch regelmäßig nach Süden reisen mussten, um ihre römische Kaiserkrone zu erhalten. Die Täler des heutigen Südtirols fungierten dabei als wichtige Übergangszone. Die Bischöfe von Säben-Brixen konnten diese strategische Bedeutung geschickt nutzen, um von den ottonischen Kaisern politische Unterstützung und Schenkungen zu erhalten.6
In diesem Zusammenhang ist die Urkunde ein Zeugnis für einen bedeutenden Abschnitt der Kirchengeschichte im Gebiet des heutigen Südtirols: Der Empfänger der Schenkung war der mächtige (und später heiliggesprochene) Bischof Albuin. Er stammte aus einem einflussreichen ostalpinen Clan und war ein entschiedener Verfechter der kaiserlichen Interessen auf bayerischem Gebiet. 975 wurde er Bischof von Säben-Brixen. Mehrere erhaltene Urkunden aus seiner Amtszeit belegen die zahlreichen Landerwerbungen, die er bis zu seinem Tod in den ersten Jahren des 11. Jahrhunderts für sein Bistum gewinnen konnte. Diese Schenkungen kamen sowohl von mächtigen Adeligen der Zeit - ein Beispiel ist eine von Herzog Heinrich von Bayern und Kärnten (951-995) ausgestellte Urkunde, die das heutige Sankt Georgen an der Ahr erwähnt7 - als auch von wohlhabenden Privatpersonen, zu denen wohl auch die "edle Frau Suanihilt" gezählt werden muss. In diesen Erwerbungen spiegelt sich das Bestreben wider, die wirtschaftliche und politische Macht des Bistums und damit auch die Position des Bischofs selbst zu stärken.8 Suanihilts Urkunde ist daher als Teil von Albuins kirchlichem und politischem Projekt zu verstehen und muss in diesem Kontext betrachtet werden.
Im Folgenden wird kurz auf die Bedeutung und Funktion eines Rechtsaktes wie dem von Suanihilt eingegangen, um dann ihre spezifische Rolle als Frau im Hochmittelalter sowie ihre religiösen Absichten hinter der Schenkung näher zu betrachten.
Im Mittelalter wurden Urkunden als schriftliche Dokumente erstellt, um Rechtsakte zu schaffen oder zu bestätigen. Sie stellten damit keine Rechtsnormen an sich dar, sondern waren die praktische Umsetzung ebendieser Normen. Der Text einer Urkunde folgte einem bestimmten Schema, das in seinen wesentlichen Elementen eingehalten wurde, aber in den Details flexibel an die jeweilige Situation angepasst werden konnte. So musste eine Urkunde beispielsweise den Namen einer Ausstellerin oder eines Ausstellers (die intitulatio) sowie den der Empfängerin oder des Empfängers (die inscriptio) enthalten. In Suanihilts Urkunde sind dies Suanihilt selbst sowie die Heiligen Kassian und Ingenuin, die als symbolische Vertretung für ihre Kirche stehen. Diese feste Struktur war ein deutliches Merkmal der juristischen Gültigkeit eines Dokumentes und trug zur 'Fremdartigkeit' des Textes bei, einer Art 'Juristensprache' der Zeit. Diese Fremdartigkeit ergab sich für die Zeitgenoss*innen auch aus der Sprachwahl heraus: Urkunden waren - wie im vorliegenden Fall - immer auf Latein verfasst und dadurch für die weitgehend analphabetische Bevölkerung nicht zugänglich. Einzelne Urkunden erhielten in der Regel verschiedene Arten der Beglaubigung wie die Unterschrift der Veranlasser*innen und Zeug*innen sowie ein oder mehrere Siegel. Beim Kopieren von Urkunden in Sammlungen, etwa die "Brixner Traditionsbücher", gingen diese Elemente - wie in Suanihilts Fall - vielfach verloren. Die...
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