
Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht
Beschreibung
Die EU-Verbandsklagerichtlinie gibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Leitlinien für die Einführung und Ausgestaltung von Verbandsklagen im Kollektivinteresse ab 25. Juni 2023 auf. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, das bestehende Instrumentarium des kollektiven Rechtsschutzes zu überprüfen und um Kollektivklagen auf Abhilfeleistung zu ergänzen, mit denen Individualansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmer von qualifizierten Einrichtungen gebündelt geltend gemacht werden können. Alexander Bruns erarbeitet wesentliche Eckpunkte und möglichst klare Konturen einer Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie, die Belange der Rechtsverwirklichung, des Verbraucherschutzes und der in Anspruch genommenen Unternehmen in angemessenen Ausgleich bringt und außerdem dem Gebot der Schonung der Ressourcen der Justiz Rechnung trägt.
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Inhalt
Inhaltsübersicht
Vorwort
A. Grundlagen
I. Anlass und Gegenstand der Untersuchung
I. Grundfragen
III. Grundmodelle kollektiven Rechtsschutzes
IV. Europarechtliche Rahmung
V. Gewährleistungen des Grundgesetzes
B. Eckpunkte empfehlenswerter Ausgestaltung
I. Anwendungsbereich
II. Zivilprozessuales Rechtsschutzverfahren
III. Prozessuale Systemgerechtigkeit
IV. Materiellrechtliche Systemkonformität
V. Dispositionsfreiheit und Dispositionsverantwortung
C. Ausgestaltung des Verfahrens
I. Grundmodell
II. Verfahrenseinleitung und Verfahrenskonkurrenz
III. Verfahrensgang, Sachaufklärung und Beweis
IV. Prozesserledigung ohne Urteil
V. Entscheidung und Urteilswirkungen
VI. Prozesskosten und Finanzierung
VII. Abhilfeverteilung
VIII. Außergerichtlicher Kollektivvergleich
IX. Einstweiliger Rechtsschutz
D. Grenzübergreifende Verbandsklagen in der Europäischen Union
I. Überblick
II. Internationale Zuständigkeit
III. Verfahrenseinleitung und Verfahrenskonkurrenz
IV. Ankerkennung und Vollstreckung
E. Gesamtergebnis in Thesen
I. Grundlagen
II. Eckpunkte empfehlenswerter Ausgestaltung
III. Ausgestaltung des Verbandsklageverfahrens
IV. Grenzübergreifende Verbandsklagen in der Europäischen Union
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