Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
»Der große Erbschaftsratgeber« bietet umfassende Informationen und praktische Anleitungen zur Nachlassplanung und Vermögensnachfolge. Das Buch behandelt die Planung der Vermögensnachfolge vor und nach dem Erbfall und hilft dabei, rechtliche und steuerliche Fehlplanungen zu vermeiden.
Der Ratgeber ist besonders geeignet für Personen, die sich mit der Erbschaftsplanung und Nachlassplanung auseinandersetzen möchten. Er richtet sich an Erben und potenzielle Erblasser, die detaillierte Informationen über Erbrecht und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte benötigen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Besondere Merkmale:
Mit »Der große Erbschaftsratgeber« erhalten Sie eine detaillierte und praxisnahe Anleitung zur Nachlassplanung, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und rechtliche sowie steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Profitieren Sie von den umfassenden Informationen und praktischen Tipps dieses Ratgebers
Beginnen Sie mit Ihrer rechtssicheren Erbschaftsplanung und sichern Sie sich Ihr Exemplar noch heute!
Autor: Dr. iur. Otto N. Bretzinger ist ein Experte im Erbrecht. Mit seiner langjährigen Erfahrung und umfangreichen Publikationserfahrung bietet er praxisnahe und rechtssichere Lösungen für die Nachlassplanung.
Der große Erbschaftsratgeber: Gutes Planen schafft Entlastung - Ihr Wegweiser für eine Nachlassplanung, die zu Ihnen passt!
1 Vorwort
Über Geld spricht man nicht. Oder doch? Spätestens wenn eine Person stirbt und der Erbfall eintritt, geht es darum, welches Vermögen der Erblasser hinterlässt und wie es unter den Erben verteilt wird. Erbrechtliche Fragen und Probleme betreffen regelmäßig die Zeit vor und nach dem Erbfall, also vor und nach dem Tod einer Person. Vor dem Erbfall geht es darum, die Vermögensnachfolge zu planen oder bereits Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen. Nach dem Tod des Erblassers geht es hingegen vor allem um die Abwicklung des Nachlasses.
»Nach mir die Sintflut« - das ist eine weitverbreitete Ansicht, wenn es darum geht, was aus dem mühsam Angesparten werden soll. Fast drei Viertel der Deutschen haben kein Testament errichtet oder einen Erbvertrag abgeschlossen. In diesen Fällen tritt gesetzliche Erbfolge ein. Es bleibt zu hoffen, dass diese den Wünschen des Erblassers entspricht. Wer rechtliche und steuerliche Fehlplanungen vermeiden will, sollte sich rechtzeitig mit seiner Nachlassplanung befassen - insbesondere mit dem richtigen Zeitpunkt, den Gestaltungsmöglichkeiten, den steuerlichen Rahmenbedingungen und den persönlichen Lebensumständen. Die Entscheidung, wem Sie was vererben oder verschenken, kann Ihnen niemand abnehmen. Jeder Fall liegt anders. Grundlage für die richtige Entscheidung sind immer Ihre jeweiligen individuellen Lebensumstände und Ihre persönlichen Wünsche. Fehler bei der Nachlassplanung können nach Eintritt des Erbfalls oft nicht mehr korrigiert werden.
Dieser Ratgeber hilft Ihnen mit Tipps und Musterformulierungen bei der Nachlassplanung. Anhand konkreter Beispiele wird die jeweilige Problematik so verdeutlicht, dass Sie Ihre individuelle Situation erkennen und auf der Grundlage der aufgezeigten Lösungswege die richtige Nachlassplanung vornehmen können.
Wenn der Erbfall eingetreten ist, werden die Erben gleichermaßen mit zahlreichen Fragen und Problemen konfrontiert. Wie bekommt man einen Erbschein und die Nachlassgegenstände? Wie wird der Nachlass abgewickelt, wenn eine Erbengemeinschaft besteht? Worauf muss man achten, wenn Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen zu erfüllen sind? Was muss man tun, wenn der Nachlass unübersichtlich oder überschuldet ist? Welche Pflichten bestehen gegenüber dem Finanzamt? Wie kann man Erbschaftsteuer sparen? Das sind nur einige von vielen Fragen, die sich stellen. Und der Erbe muss dann unter Umständen eine schnelle Entscheidung treffen, wenn er sich eine günstige Rechtslage verschaffen will.
Dieser Ratgeber hilft den Erben ebenfalls, die richtigen Entscheidungen zu treffen und sich eine günstige Rechtslage zu verschaffen. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, die den Erben vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen sollen.
Dr. iur. Otto N. Bretzinger
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Tipp: Alle Musterformulierungen des Ratgebers können Sie auch herunterladen. Den Link zum Downloadbereich finden Sie am Ende des Ratgebers.
2 Vorüberlegungen für die richtige Vermögensnachfolge
Egal, ob Sie Teile Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten an Ihre künftigen Erben verschenken oder Ihr Vermögen nach Ihrem Tod vererben wollen: Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre persönlichen Lebensumstände und Ihre aktuelle Vermögenssituation. Danach sollten Sie sich Klarheit über Ihre Wünsche und Interessen verschaffen und sich mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen befassen. Grundsätzlich müssen Sie dann entscheiden, ob es sinnvoll ist, sich bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von Vermögenswerten zu trennen oder ob Ihr Vermögen erst nach Ihrem Tod an Ihre Erben übergehen soll.
2.1 Persönliche Lebensumstände als Grundlage der Planung der Vermögensnachfolge
Die Planung der Vermögensübertragung auf die nächste Generation sollten Sie als wichtigen Teil Ihrer privaten Finanzplanung betrachten. Deshalb ist bei der Vermögensnachfolge nicht zuletzt Ihre aktuelle Lebenssituation von Bedeutung. Und dabei sind neben rechtlichen insbesondere wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
Halten Sie zunächst Ihre aktuellen persönlichen Lebensumstände schriftlich fest. In der nachfolgenden Checkliste finden Sie Fragen, die Sie für sich beantworten sollten und die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können, wann und an wen Sie Ihr Vermögen übertragen wollen.
Checkliste: Persönliche Lebenssituation
Sind Sie ledig, verheiratet oder geschieden oder leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Wenn Sie verheiratet sind: In welchem Güterstand leben Sie mit Ihrem Ehegatten?
Ist Ihre Ehe harmonisch, besteht eine Ehekrise oder sogar der Wunsch nach Scheidung?
Waren Sie bereits verheiratet?
Sind Ihre Familienangehörigen geschäftsfähig?
Sind Ihre Familienangehörigen verschuldet?
Haben Sie (eheliche/nichteheliche) Kinder?
Sind Ihre Kinder noch minderjährig?
Mit welchen Familienangehörigen verstehen Sie sich am besten?
Mit welchen Familienangehörigen haben Sie persönliche Probleme?
Versteht sich Ihr Ehegatte mit den Kindern?
Kommen Ihre Kinder miteinander klar oder gibt es Probleme?
Haben Ihre Kinder Eheprobleme?
Können Ihre Familienangehörigen verantwortungsbewusst mit Vermögen umgehen?
2.1.1 Familienstand
Sind Sie ledig, verheiratet, geschieden oder leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Der Familienstand ist wichtig, wenn Sie Vermögen auf Ihren Partner übertragen oder diesen von der Erbfolge ausschließen wollen.
Wenn Sie ledig oder verwitwet sind, müssen Sie Ihre Vermögensnachfolge im Falle Ihres Todes durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln, wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind. Nach dem Gesetz erben Kinder zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, erben Ihre Eltern - und wenn diese bereits verstorben sind, Ihre Geschwister. Wollen Sie eine vom Gesetz abweichende erbrechtliche Verfügung treffen, müssen Sie berücksichtigen, dass Kindern bzw. Eltern Pflichtteilsansprüche zustehen.
Sind Sie verheiratet, steht Ihrem Ehegatten der gesetzliche Erbteil zu. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, erbt der länger lebende Ehegatte neben den Kindern. Wollen Sie Ihren Ehegatten oder ein Kind enterben oder andere als die gesetzlich vorgesehenen Erbteile festlegen, müssen Sie die Pflichtteilsansprüche des Ehegatten und der Kinder berücksichtigen.
Das gesetzliche Erbrecht der Eheleute entfällt automatisch, wenn die Ehe geschieden oder ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und der Antrag dem anderen Ehegatten zugestellt ist. Grundsätzlich ebefalls unwirksam wird auch ein gemeinschaftliches Testament der geschiedenen Ehepartner. Ausnahmsweise bleiben die gemeinschaftlichen Verfügungen aber wirksam, wenn anzunehmen ist, dass sie auch für den Fall der Auflösung der Ehe getroffen wurden. Entscheidend ist also, was die Eheleute zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung wirklich wollten. Lässt sich der wirkliche Wille nicht ermitteln, muss vom Gericht der »hypothetische Wille« festgestellt werden. Es kann also durchaus sein, dass der Ehegatte nach der Scheidung noch testamentarischer Erbe ist. Wer dies auf jeden Fall verhindern will, sollte in einem neuen Testament das gemeinschaftliche Testament mit dem geschiedenen Ehegatten sicherheitshalber ausdrücklich aufheben und für unwirksam erklären.
Achtung: Zwar erlischt mit der Scheidung automatisch das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht des Ehepartners und im Zweifel wird eine zugunsten des Partners getroffene Verfügung von Todes wegen unwirksam, allerdings kann der frühere Partner wieder indirekt am Nachlass partizipieren, wenn ein gemeinschaftliches Kind erbt oder Pflichtteilsansprüche erwirbt.
Der...
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