Mit dem in § 131 Abs. 4 AktG geregelten Auskunftsanspruch von Aktionären wird eine Gleichbehandlung aller Aktionäre bei der Auskunftserteilung angestrebt. Besonders die Notwendigkeit eines entsprechenden Auskunftsverlangens und die zu hohen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast stehen einer Durchsetzung dieses Anspruchs jedoch meistens entgegen. In diesem Zusammenhang wird dem Gesetzgeber ein Vorschlag für eine Neuregelung unterbreitet. Dieser Vorschlag berücksichtigt auch Auskünfte an Nichtaktionäre, welche insbesondere in Gesprächen mit Analysten, institutionellen Investoren und in Due Diligence-Prüfungen erfolgen. Ein weiteres Hindernis bei der Umsetzung des genannten Gleichbehandlungs-grundsatzes besteht darin, dass die praktisch bedeutsamen Auskünfte im Rahmen faktischer Konzerne weitgehend vom Regelungsbereich des § 131 Abs. 4 AktG ausgenommen werden. Dies ist de lege lata nicht zu rechtfertigen. Auch de lege ferenda ist eine informationelle Besserstellung von faktischen Konzernmüttern beziehungsweise von Großaktionären nicht sachgerecht.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Berlin, Freie Univ.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 11 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-56347-2 (9783631563472)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Dirk Zschenderlein, geboren 1970, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin. Seit 2000 ist er als Unternehmensjurist und als Ingenieur in der Softwareentwicklung in den Bereichen Telekommunikation, Automobil- und Flugzeugbau tätig.
Aus dem Inhalt: Informationelle Gleichbehandlung aller Aktionäre gemäß § 131 Abs. 4 AktG - Notwendigkeit eines Auskunftsverlangens - Darlegungs- und Beweislast - Unterschiedliche Behandlung von Groß- und Kleinaktionären - Auskünfte in faktischen Konzernen - Gesonderte Auskunftserteilung an Nichtaktionäre, insbesondere Analysten, institutionelle Investoren und in Due Diligence-Prüfungen - Regelungsvorschlag an den Gesetzgeber, Deutscher Corporate Governance Kodex.