Der Mannesmann-Prozess gilt als das spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands. Die Autorin nimmt die Anklage der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder wegen Untreue zum Anlass, die hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen ebenso kritisch zu hinterfragen wie die Stellungnahmen der aktien- und strafrechtlichen Literatur. Sie verneint dabei bereits die aktienrechtliche Pflichtverletzung. Überdies macht sie deutlich, dass eine in ihrer Auslegung umstrittene zivilrechtliche Norm nicht als Anknüpfungspunkt einer Untreue dienen darf. Daneben beleuchtet sie die speziell für Aufsichtsratsmitglieder relevanten Problemkreise der Untreue. Hier richtet sie das Augenmerk vor allem auf die Möglichkeit der Erteilung eines Einverständnisses durch die Hauptversammlung, die Täterschaft bei Sonderdelikten und die Kausalität bei Gremienentscheidungen. Die insoweit gewonnenen Erkenntnisse dienen als Basis für die Erörterung der Untreuerelevanz einzelner Kompetenzen des Aufsichtsrates.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Passau
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 18 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-56375-5 (9783631563755)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Susanne Zech wurde 1979 in Ingolstadt geboren. Von 1999 bis 2005 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der University of Kent at Canterbury, wo sie das «Diploma in Law» erwarb. Ab 2002 war sie studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Kriminologie. Die Promotion erfolgte 2006 an der Universität Passau. Zur Zeit ist die Autorin Rechtsreferendarin am Landgericht Ingolstadt.
Aus dem Inhalt: Kritische Würdigung der Rechtsprechung und Literatur im Mannesmann-Verfahren - Problemkreise der Untreue in Bezug auf Aufsichtsratsmitglieder - Vorwerfbares Verhalten bei der Personalkompetenz - Fehlverhalten im Rahmen des Zustimmungsvorbehalts - Kreditgewährung - Unterlassene Schadensersatzklage - Unterbleiben der Überwachung.