Der Käufer kann den Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, sofern die ihm verschaffte Kaufsache mangelhaft ist. Anlass für Gewährleistungsbegehren sind nicht selten nur geringfügige Abweichungen vom geschuldeten Zustand der Kaufsache. Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern der Käufer bei nur geringfügigen Sachmängeln (Gewährleistungs-)Rechte geltend machen kann. Zwar enthält der Sachmangeltatbestand des § 434 BGB formal keine Erheblichkeitsschwelle, dennoch können in einem ersten Schritt gänzlich unbedeutende Defizite und Bagatellen mangels sachmangelrelevanter Abweichung aus der Gewährleistungspflicht des Verkäufers auszuscheiden sein. In einem zweiten Schritt werden die Auswirkungen geringfügiger Sachmängel auf die (gewährleistungs-)rechtlichen Möglichkeiten des Käufers analysiert, von der Leistungsabwicklung über den Nacherfüllungsanspruch bis zu den nachrangigen Gewährleistungsrechten der Minderung, des Anspruchs auf Schadensersatz und des Rücktrittsrechts.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Universität Hannover
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 229 mm
Breite: 155 mm
Dicke: 22 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19173-4 (9783428191734)
Schweitzer Klassifikation
Philipp Weyer studied law at the Leibniz University of Hanover. After his legal clerkship, he worked as a research assistant at the Chair of Civil Law, Labour Law and Civil Procedure Law of Prof. Dr. Roland Schwarze. Since 2022, he has been a probationary judge in the judicial service of the state of Lower Saxony. In the winter semester of 2023, he received his doctorate in law from the Faculty of Law at Leibniz Universität Hannover.
1. Einleitung
2. Geringfügigkeit beim Tatbestand eines Sachmangels
Historische Entwicklungen - Behandlung der Geringfügigkeit in Anwendung des § 434 BGB
3. Rechtsfolgen der Verschaffung einer geringfügig mangelhaften Kaufsache
Die Abwicklung von Leistung und Gegenleistung - Der Anspruch auf Nacherfüllung - Der Übergang zu den nachrangigen Gewährleistungsrechten - Das Recht zur Minderung des Kaufpreises - Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung - Der Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
4. Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse
Literatur- und Stichwortverzeichnis