Zum Werk
Die Vorschriften des BGB AT regeln insbesondere das Wirksamwerden von Willenserklärungen, das Zustandekommen von Verträgen, die Anfechtung, die Stellvertretung sowie die Verjährung von Ansprüchen. Sie gelten nicht nur für die anderen Bücher des BGB, sondern für das gesamte Privatrecht, sofern Spezialvorschriften keine Abweichungen vorsehen.
Die "leading cases" zum BGB AT (von "Haakjöringsköd" bis zu "Mr. Noch Unbekannt"), zahlreiche Übersichten, Beispielsfälle, Kontrollfragen sowie Hinweise zum Gutachtenaufbau erleichtern das Verständnis der Zusammenhänge. Zwei mustergültig gelöste Klausuren eignen sich besonders für die Prüfungsvorbereitung. Der Band dient nicht nur der Vorlesungsbegleitung in den Anfangssemestern, sondern auch der Wiederholung und Vertiefung in den höheren Semestern bis zum Examen.
Vorteile auf einen Blick
- gut verständliche Darstellung von Grundlagen und Streitfragen
- historische Wurzeln der Paragraphen erleichtern das Verständnis
- viele Übersichten, Beispielsfälle und Kontrollfragen
- zwei Musterklausuren
- Übersicht über prüfungsrelevante Streitfragen
Zur Neuauflage
In der 6. Auflage wurde das Werk überarbeitet und aktualisiert und auf Stand Mai 2024 gebracht.
Rezensionen / Stimmen
Das Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB von Herrn Prof. Dr. Wertenbruch, der an der Philipps Universität Marburg lehrt, ist ein Lehrbuch, das sich stark von anderen Lehrbüchern unterscheidet.
Zum Inhalt
Inhaltlich stellt das Lehrbuch eine vollständige Abhandlung zum allgemeinen Teil des BGB dar. Das materielle Wissen wird mit einer Vielzahl von kleinen und größeren Beispielfällen veranschaulicht. Insbesondere diese fallnahe Vermittlung des materiellen Wissens hebt das Lehrbuch von der Masse der Lehrbücher zum allgemeinen Teil des BGB ab.
Die Gliederung des Buches unterscheidet sich ebenfalls von der, der meisten anderen Lehrbücher. Sie folgt nach einigen Grundlagen und Vorüberlegungen streng dem Gesetz und lässt auch beispielsweise das Vereinsrecht nicht aus. Die einzelnen Probleme werden ausreichend kleinschrittig dargelegt und der Text ist leicht verständlich formuliert. Bei der Wiederholung des Stoffes fiel es mir leicht ganze Kapitel in einem durchzulesen und mein Wissen dabei effektiv aufzufrischen.
Schwerpunkte werden bei aktuellen Problematiken wie der Eventualanfechtung von Erklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr, den Rechtsfolgen des systematischen „Shill Bidding“ und bei der Abgrenzung zwischen verstecktem Dissens und Konsens mit einseitigem Inhaltsirrtum bei der Auslegungen von „Sofort-Kaufen“ Angeboten gesetzt. Hierbei wird stets auf die aktuelle Rechtsprechung Bezug genommen. Auch zur konkludenten Annahme von Realofferten insbesondere in Verbindung mit der Problematik der Mitverpflichtung von Dritten im Wege einer Duldungsvollmacht finden sich an die neuste Rechtsprechung angepasste Ausführungen. Diese Themen werden ausführlich diskutiert und in die entsprechenden Abschnitte: Willenserklärung, Auslegung, Vertragsschluss und Anfechtung flüssig eingearbeitet und nicht bloß ergänzt. Die entsprechenden Entscheidungen liegen noch nicht allzu lange zurück, weshalb insbesondere die schnelle Einarbeitung der BGH Urteile in das Lehrbuch bemerkenswert ist. Das Lehrbuch von Brox/Walker beispielsweise thematisiert entsprechende Fragestellungen wesentlich kürzer und die erste Auflage (41. Auflage), in der die neue Rechtsprechung vorkommt, erscheint erst einen Monat später.
Zur didaktischen Aufarbeitung des Stoffes
Das Buch enthält Skizzen, die das Geschriebene visuell aufbereiten. Das Buch arbeitet allerdings nicht mit Aufbauschemata. Dies ist der Überzeugung geschuldet, dass das Auswendiglernen von Aufbauschemata didaktisch nicht sinnvoll sei und Aufbaufragen würden sich bei umfassendem Verständnis des Stoffes leicht selbst beantworten lassen.
Fazit
Alles in allem ist das Lehrbuch für Student*innen, die Fragestellungen anhand von Fällen leichter verstehen und ein besonderes Interesse an aktuellen Fragestellungen haben sehr zu empfehlen. Auch zur Wiederholung des Stoffes ist das Lehrbuch sehr gut geeignet. Auf die etwas ungewohnte Gliederung muss man sich einlassen können, wenn man zuvor mit einem anderen Lehrbuch gearbeitet hat. Diese ist in sich allerdings durchaus logisch und sinnvoll.
Stud. iur. Moritz Jetzen, 3. Semester