Während eine AG einem Aktionär für fehlerhafte Informationen über die Aktiengesellschaft aus der spezialgesetzlichen Prospekthaftung sowie aus Delikt (EM.TV) vollumfänglich haftet, wird eine Haftung aus sonstigen allgemein-zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen unter Verweis auf den Vorrang der aktienrechtlichen Vermögensbindung bisher abgelehnt. Julia Wahl kommt demgegenüber zu dem Ergebnis, dass nur bestimmte Teile des Eigenkapitals der AG Schutzinteressen dienen, die der Haftung gegenüber Aktionären vorrangig sind, dass die AG den Aktionären aber mit anderen Eigenkapitalbestandteilen Schadensersatz (Wertdifferenz zwischen Ausgabepreis und tatsächlichem Wert) leisten kann. In diesem Rahmen kann die AG mit dem Investor auch vertragliche Abreden treffen. Eine weitergehende Haftung der AG besteht, wenn die Prospekthaftung als lex specialis oder eine Haftung für vorsätzlich falsche Informationen eingreift.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2011
Universität München
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-13898-2 (9783428138982)
Schweitzer Klassifikation
Julia Wahl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Während Ihrer Promotion bei Prof. Dr. Lorenz Fastrich arbeitete sie als Rechtsanwältin in einer im Bereich des Gesellschaftsrechts. Sie trat im Jahr 2009 in den Staatsdienst der Bayerischen Justiz ein und ist nach einer Tätigkeit als Richterin am Amtsgericht München als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I tätig.
Problemaufriss: Unterschiedliche Schutzniveaus bei der Haftung der Gesellschaft gegenüber Aktionären für Angaben im Rahmen einer Kapitalerhöhung1. Teil: Aktienrechtliches System der Haftung der Gesellschaft gegenüber AktionärenHaftung der Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären mit nicht-gläubigerschützenden Eigenkapitalbestandteilen vereinbar mit dem Grundsatz der Kapitalerhaltung/Vermögensbindung - Keine Kollision mit Vorschriften über die Kapitalaufbringung - Zukunftsbezogene Aussagen über Zustand des Unternehmens als Verstoß gegen § 56 Abs. 3 AktG bzw. § 57 AktG - Keine Übernahme der Aktie durch die Gesellschaft und keine Rückzahlung des anteiligen Grundkapitals an den Aktionär - Behandlung von Ansprüchen, die das verfügbare Eigenkapital übersteigen - Zusammenfassung des aktienrechtlichen Rahmens für die Haftung der Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären2. Teil: Überlagerung des aktienrechtlichen Systems durch spezialgesetzliche Prospekthaftung gem. §§ 44 ff. BörsG, § 13 VerkProspGGleichrang des Funktionsschutzes des Kapitalmarktes mit dem Gläubigerschutz bei spezialgesetzlicher Prospekthaftung3. Teil: Überlagerung des aktienrechtlichen Systems bei Haftung für vorsätzliche, sittenwidrige SchädigungenVorsätzliche deliktische Schädigung als allgemeiner Vorrangtatbestand - Zwischenergebnis: Allgemeines System der gesetzlichen Haftung der Aktiengesellschaft gegenüber Aktionären für fehlerhafte Angaben im Vorfeld der Beteiligung4. Teil: Möglichkeit von vertraglichen Haftungsabreden zwischen Aktiengesellschaft und zukünftigem AktionärGrundlagen der vertraglichen Haftung basierend auf bisherigen Erkenntnissen - Vertragliche Regelung der Haftung - Weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten mittels »schuldrechtlichen Agios«?ZusammenfassungAnhang: Frühere GesetzesfassungenLiteratur- und Sachverzeichnis