Mittelständische Unternehmen haben bisher für ihre Firmen in erster Linie die Rechtsform der GmbH gewählt. Diesen Unternehmen soll künftig der Gang an die Börse erleichtert werden, um die Eigenkapitalausstattung dieser Betriebe zu stärken. Die Gründung von Aktiengesellschaften oder die Umwandlung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Aktiengesellschaften scheiterte für kleine Betriebe häufig an den hohen Anforderungen des Aktiengesetzes, z. B. waren für die Gründung einer AG fünf Aktionäre erforderlich. Seit dem 3.8.1994 genügt ein Aktionär.
Mit der kleinen Aktiengesellschaft wird keine neue Rechtsform geschaffen. Der Begriff orientiert sich nicht an Größenmerkmalen, sondern es geht um Gesellschaften mit einer kleinen Anzahl von Anteilseignern.
Die kleine Aktiengesellschaft hat sich als Erfolg gezeigt. Die Zahl der Aktiengesellschaften in Deutschland hat sich seit 1990 verdreifacht. Im Frühjahr 2000 gab es nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts mehr als 8.100 Aktiengesellschaften. Durch die Einführung dieser modifizierten Gesellschaftsform ist es gelungen, das Interesse der deutschen Wirtschaft, insbesondere auch des Mittelstandes, zu wecken. Die Zahl der Aktiengesellschaften ist seit der Einführung sprunghaft gestiegen.
Durch die erneute Gesetzesänderung wird nunmehr versucht, der Aktiengesellschaft eine moderne Prägung zu geben. Mit dem Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Namensaktiengesetz - NaStraG), das zum 1.2.2001 in Kraft getreten ist, reagiert der Gesetzgeber auf die langjährigen Modernisierungsanforderungen der Wirtschaft. Diese Neuerungen haben auch Auswirkungen für die kleinen Aktiengesellschaften und fördern deren Attraktivität.
Die vorliegende Broschüre wendet sich an Rechtsanwälte, Steuerberater, Unterneh-mensberater, Unternehmensgründer und Gesellschafter von GmbHs. Es wird das bisher einem begrenzten Personenkreis bekannte Aktienrecht in seinen Grundzügen, insbesondere im Hinblick auf die für kleinere Aktiengesellschaften bedeutsamen Vorschriften, erläutert. Darüber hinaus werden verschiedene Muster zur Gründung und Umwandlung angeboten.
Die abgedruckten Muster stellen in erster Linie eine Orientierungshilfe dar. Sie sollen zweckmäßige Anhaltspunkte dafür geben, was darin enthalten sein sollte. Eine Haftung kann allerdings nicht übernommen werden.