Gemäß § 161 AktG müssen Vorstände und Aufsichtsräte kapitalmarktnutzender Gesellschaften jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgeben. Ob und wie sie und die Gesellschaften bei Verstößen gegen diese Pflicht haften ist jedoch nicht geregelt. Dies herauszuarbeiten war Ziel dieser Arbeit. Nach der Untersuchung steht fest, dass sowohl Gesellschaften als auch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder theoretisch für Fehler im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung haften können. Ansprüche durchzusetzen dürfte jedoch in der Praxis insbesondere auf Grund erheblicher Beweisschwierigkeiten kaum möglich sein. Um das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt weiter zu stärken, enthält die Arbeit daher einen Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-60600-1 (9783631606001)
Schweitzer Klassifikation
Arne Vogel wurde 1975 in Kiel geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Thessaloniki war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Kiel tätig. Seit 2008 arbeitet er als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Unternehmenstransaktionen in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg.
Inhalt: Haftung von Gesellschaften, Vorständen und Aufsichtsräten - Deutscher Corporate Governance Kodex - Verfassungsmäßigkeit von § 161 AktG und der Entsprechenserklärung - Probleme der Durchsetzung von Ansprüchen in der Praxis - Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.