Berit Völzmann stellt den Zugang zu Gericht in einen demokratietheoretischen Kontext und arbeitet den Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit als Ermöglichung von Deliberation heraus. Sie zeigt die historischen Gründe für die Entwicklung des Systems subjektiven Rechtsschutzes und die zugrundeliegenden funktionalen Prämissen auf und analysiert die Schwächen des bisherigen Systems. Die aus dem demokratietheoretischen Zugriff gewonnenen Erkenntnisse vergleicht die Autorin mit dem Zugang zur gerichtlichen Verwaltungskontrolle in Frankreich und der Schweiz. Auch die bereits erfolgten Weiterungen der Zugangsmöglichkeit im deutschen System -originär nationaler, wie auch unional und völkerrechtlich angestoßener - werden demokratietheoretisch eingeordnet. Die Abhandlung mündet in einer Aktualisierung des Verwaltungsrechtsschutzes in der modernen Demokratie.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Produkt-Hinweis
Illustrationen
Maße
Höhe: 232 mm
Breite: 158 mm
Dicke: 29 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-163416-1 (9783161634161)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald und Köln; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität zu Köln; 2014 Promotion (Köln); Referendariat in Köln; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main; 2023 Habilitation; 2023/2024 Vertretung des Lehrstuhls für Ãffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Ruhr-Universität Bochum; 2024-26 Gastprofessur für Ãffentliches Recht, Rechtsphilosophie, Gender und Diversity, Leibniz Universität Hannover.
Einführung: Gegenstand und Gang der Untersuchung
A. Dogmatische Konstruktion
B. Historische Wurzeln
C. Funktionale Prämissen
D. Systemimmanente Dysfunktionalitäten
A. Demokratietheoretische Perspektiven auf die Rolle von Gerichten
B. Gerichtsprozesse als Teil deliberativer Praxis
C. Zu einer deliberativen Funktion des Verwaltungsprozesses
D. Weiteres Vorgehen
A. Rahmen: Selektivität und Methode
B. Frankreich: Verwaltungsrechtsschutz als Schutz der objektiven Rechtsordnung
C. Schweiz: Faktische Betroffenheit als Voraussetzung des Zugangs zum Verwaltungsgericht innerhalb eines umfassend demokratisch verstandenen Staat
D. Fazit
A. Originär nationale Zugangserweiterungen
B. Unional und völkerrechtlich angestoßene Zugangserweiterungen
A. Aktualisierungsbedarf
B. Erweiterungen des Zugangs innerhalb des bestehenden Systems subjektiven Rechtsschutzes
C. Systemwandel
D. Fazit: Deliberation durch Verwaltungsrechtsschutz ermöglichen