Gerade in neueren Gesetzen und Reformvorhaben tendiert der Gesetzgeber dazu, Entscheidungen in das "billige Ermessen" des Richters zu stellen. Anders als bei Verwaltungsentscheidungen gibt es aber bei richterlichen Entscheidungen, speziell im Zivilrecht, keine dem Verwaltungsrecht vergleichbare Ermessens- und Ermessensfehlerlehre.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwieweit auch dem Richter bei seinen Entscheidungen im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren ein "Ermessensspielraum" zusteht.
Ausgehend vom Verständnis des Ermessens als "Wahlfreiheit auf der Rechtsfolgenseite" wird überprüft, inwieweit der Gesetzgeber in den ausdrücklichen Ermessensvorschriften des BGB und der ZPO, aber auch in Kann-, Darf- oder Soll-Vorschriften tatsächlich ein Ermessen einräumt und welche Bedeutung ergänzenden Adjektiven wie "frei", "billig" oder "pflichtgemäß" bei der Einordnung einer Vorschrift als Ermessensnorm oder gebundene Regelung zukommt. Darüber hinaus werden spezielle verfahrensrechtliche Entscheidungssituationen sowie bestimmte Tätigkeitsbereiche, Prozessabschnitte und Prozessformen daraufhin untersucht, ob und in welchem Umfang dem Zivilrichter ein Ermessensspielraum zusteht und wie sich dieser auf die gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung auswirkt.
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Produkt-Info
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Richter, Universitätsbibliotheken
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 145 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-504-47076-0 (9783504470760)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin ist Privatdozentin an der Universität zu Köln.