Die vorliegende Arbeit wurde als Dissertation vom Faehbereieh Wirtsehafts wissensehaften der Johann Wolfgang Goethe-Universitat in Frankfurt/Main im Sommersemester 1974 angenommen. Angeregt wurde sie durch Meinen verehrten Lehrer, Herrn Professor Dr. Adolf Moxter. Ausgangspunkt war die Beobachtung, daB der traditionelle JahresabschluB von seiner Grundstruktur her nieht geeignet ist, die Informationsfunktion der Reehnungslegung auszufUllen. Dureh eine grundsatzliehe Vergangenheits orientierung, seine Konzentration auf eine ganz unzureiehende GlobalgroBe "Gewinn" bzw. "Vermogen" sowie durch die mangelhafte Isolierung aperi odischer Posten werden seine strukturellen InformationsgroBen siehtbar. Fiir den Geschaftsberieht gelten derartige Informationsbesehriinkungen nieht. Er ist aueh nieht - wie der JahresabschluB bei Gesellschaften mit Haftungs beschriinkung fUr die Kapitalgeber - mit der zusatzlichen Aufgabe der Aus schiittungsregelung befaBt; seine Gestaltung kann sich vielmehr ausschlieB lich an der Informationsfunktion der Rechnungslegung orientieren. Es war daher eine reizvolle Aufgabe, die Grundfragen der Geschiiftsberichts gestaltung zu diskutieren. Als Grundlage dazu diente die Interpretation der Generalklausel fiir die Aufstellung des Gesehaftsberiehts, welehe in § 160 IV/I Aktiengesetz kodifiziert· ist, wonach der Gesehiiftsberieht den "Grundsatzen einer gewissenhaften und getreuen Rechensehaft" zu entspreehen hat. Die Arbeit solI dazu dienen, den Sinn dieser allgemeinen Formel aufzuhellen.
Auflage
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Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Research
Illustrationen
Maße
Höhe: 244 mm
Breite: 170 mm
Dicke: 12 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-409-19051-0 (9783409190510)
DOI
10.1007/978-3-322-84169-8
Schweitzer Klassifikation
Problemstellung.- Erstes Kapitel Methodische Grundlagen.- Vorbemerkung: Die Auslegung eines Gesetzestextes als methodisches Problem.- Zweites Kapitel Die Adressaten des Geschäftsberichts.- A. Die Relevanz der Fragestellung.- B. Die Aufstellung durch den Vorstand: Indiz für die Selbstinformationsaufgabe des Geschäftsberichts zum Zwecke der Eigenkontrolle.- C. Die Vorlage an den Aufsichtsrat - kein Adressatenhinweis.- D. Die Auslage im Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre: Beleg für ihre Adressateneigenschaft.- E. Die Einreichung zum Handelsregister: Indiz für die Adressatengruppe "Betroffene".- F. Die Regelung des § 3 PublG: ein weiteres Indiz für die Adressatengruppe "Betroffene".- Drittes Kapitel Der Gegenstand der Rechenschaft im Geschäftsbericht.- A. Der Zweck des Geschäftsberichts als Ausgangspunkt der Konkretisierung des Rechenschaftsinhalts.- B. Die von den Adressaten verfolgten Zielvorstellungen als Basis für die Ableitung ihrer Informationsinteressen.- C. Die aus den angenommenen Zielvorstellungen resultierende Gestalt der Informationsinteressen.- Viertes Kapitel Die Grenzen der Information im Geschäftsbericht.- A. Zur Konzeption von Informationsgrenzen.- B. Das Postulat der Willkürfreiheit der Rechnungslegung und die daraus resultierenden Informationsgrenzen.- C. Aus dem Aggregationserfordernis für die Rechenschaft resultierende Rechenschaftsgrenzen.- D. Informationsgrenzen durch die Berücksichtigung möglicher Konkurrenzreaktionen.- E. Beschränkungen der Information infolge Berücksichtigung möglicher Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Adressatengruppen durch die Rechenschaft.- F. Beschränkungen der Information durch Berücksichtigung der expliziten Schutzklausel des § 160 IV/2.- Zusammenfassung.-Abkürzungsverzeichnis.