Die Vereinbarkeit von (inter-)nationalen Klimaschutzzielen mit den Belangen der Baukultur stellen Eigentümer, Bauherren, Architekten sowie Bauverwaltungen vor neue Aufgaben und Herausforderungen im Städtebau. Der Bundesgesetzgeber versucht diese Herausforderungen mit der Sonderregelung § 248 BauGB als spezielle bauplanungsrechtliche Abweichungsvorschrift zu bewältigen und den Konflikt zwischen Baukultur und Klimaschutz zu lösen. Ziel der Arbeit ist es, die unbestimmten Rechtsbegriffe der Baukultur und der baukulturellen Belange in der Sonderregelung § 248 BauGB als Begriffe des Bodenrechts in Abgrenzung zum Bauordnungs- und Denkmalschutzrecht der Länder zu konkretisieren und verfassungskonform auszulegen. Wesentliche Bedeutung für die Auslegung kommt dem Begriff der Kultur im Rechtssinne sowie dem Baugestaltungs- und Denkmalrecht zu. Die Arbeit nimmt zu der Frage Stellung, ob der Eingriff durch § 248 BauGB in die Planungshoheit der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 GG) gerechtfertigt ist.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2018
Universität Münster
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15643-6 (9783428156436)
Schweitzer Klassifikation
Niklas Schulte hat Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunkt Staat und Verwaltung (Umwelt- und Planungsrecht) studiert (Erstes Staatsexamen OLG Hamm). Sein Referendariat hat er im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg absolviert und das zweite Staatsexamen vor dem OLG Celle abgelegt. Seit 2011 ist Niklas Schulte Rechtsanwalt und seit 2016 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er berät und vertritt Städte und Gemeinden sowie private Bauherrn und Unternehmen in den Bereichen des öffentlichen Baurechts und Umweltrechts. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Autor von wissenschaftlichen Veröffentlichungen im Bereich des öffentlichen Baurechts und Umweltrechts. Seine Dissertation wurde von Herrn Prof. Fabian Wittreck (WWU Münster) wissenschaftlich betreut.
Autor*in
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht