Der Kommentar für die erste Reihe
Der hochgelobte „HK-FamGKG“ besticht durch seine fundierten, rechtsprechungs- und praxisnahen Erläuterungen. Er behandelt alle zentralen Problemfelder und Abrechnungskonstellationen der Kostenrechtspraxis in Familiensachen.
Die Reformauflage
Die am 1.1.2023 in Kraft tretende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts schließt eine durch zahlreiche Gesetzesnovellen vollzogene, grundlegende Änderung der Berechnungsgrundlagen im FamGKG ab.
Die 4. Auflage berücksichtigt alle Reformen:
- Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
- KostRÄG 2021
- Brüssel IIb-Verordnung
- Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
- Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
- WohnungseigentumsmodernisierungsG
- Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
Zusätzliche Vorteile für die Kostenrechtspraxis
- Topaktuelles und umfangreiches Verfahrenswert-ABC zur raschen Ermittlung des Verfahrenswerts
- Durchgängige Verknüpfung von Kosten- und Verfahrensrecht
- Zahlreiche Fall- und Berechnungsbeispiele
- Fälligkeit, Vorschuss, Vorauszahlung
- Kostenansatz, Kostenhaftung
Rezensionen / Stimmen
Stimmen zu den Vorauflagen
»Fazit: Mit der Neuauflage hat der Schneider/Volpert/Fölsch seine Stellung in der ersten Reihe der Praktikerkommentare zum FamGKG gefestigt. Ich möchte ihn bei meiner Arbeit nicht missen.« VRiLG a.D. Heinz Hansens, RVGreport 5/2019, 170
»Der Kommentar ist für die gesamte Bandbreite der Rechtsanwendung in Familiensachen ein Gewinn: für die vorgerichtliche Planung, für die Arbeit in erster und zweiter Instanz sowie für die spätere Abrechnung mit oder ohne Verfahrenskostenhilfe. Die Fokussierung auf einen Teilbereich des Kostenrechts hat sich gelohnt.« Dr. Benjamin Krenberger, dierezensenten.blogspot.com April 2019
»ein gründliches, empfehlenswertes Buch.« Vizepräsident des LG a. D. Prof. Dr. Walter Zimmermann, FamRZ 23/14
»Die 2. Aufl. des Kommentars ist nicht nur uneingeschränkt empfehlenswert, sondern jedem Familienrechtler geradezu dringend ans Herz zu legen oder, um leicht verändert den unvergessenen Loriot zu zitieren: "Ein Leben ohne den Schneider/Volpert/Fölsch ist möglich, aber es macht keinen Sinn!"« Herbert P. Schons, AG Spezial 1/14
»uneingeschränkt empfohlen.« RiAG Thorsten Lange, NJ 3/14