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Das Recht der Revision gehört zu den schwierigsten Materien des Strafprozessrechts. Der Verteidiger muss über vertiefte Kenntnisse der zahlreichen möglichen Verfahrensfehler verfügen, damit er die entsprechenden Rügen korrekt formulieren kann.
Das Handbuch Verteidigung im Revisionsverfahren navigiert den Benutzer mittels eines fragegestützten Leitsystems durch Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil. So lässt sich rasch und systematisch erkennen, welche potentiellen Fehlerquellen in Betracht kommen.
Weitere Erläuterungen unterstützen den Benutzer bei der Anfertigung der Revisionsbegründung und bei der Wahrung aller Form- und Fristerfordernisse - von der Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung durch das Revisionsgericht.
Die Neuauflage berücksichtigt alle wesentlichen Änderungen der Strafprozessordnung der letzten Jahre, insb.
- im Beweisantragsrecht
- im Befangenheitsrecht
- bei der Besetzungsrüge
- bei den Unterbrechungsfristen
- bei der DNA-Analyse und Telekommunikationsüberwachung
- bei der Erweiterung der Möglichkeit der Video-Vernehmung
- bei den Belehrungspflichten bei der Beschuldigtenvernehmung
- und - nicht zuletzt - bei der Revisionsbegründungsfrist
Rezensionen / Stimmen
"Das Werk kann jedem, der sich mit Strafrecht befasst, nur empfohlen werden. Diese Empfehlung beschränkt sich, wie bereits erwähnt, nicht auf den Revisionsanwalt, sondern vor allem auch an den Instanzverteidiger, der damit - im Falle des Fehlschlagens seiner Bemühungen in der Instanz - die Erfolgsaussichten einer Revision maßgeblich erhöhen kann." RA Andreas Lickleder in: confront 1/2018
"... auch erfahrenen Verteidigern, Staatsanwälten und Nebenklägervertretern gewährt das Meisterwerk neben einer erheblichen Arbeitserleichterung auch ein Höchstmaß an Sicherheit, sich auf dem glatten Parkett der strafrechtlichen Revision sicher zu bewegen. Entsprechend verdient die beeindruckend präzise und unbeschreiblich akribische Ausarbeitung höchste Anerkennung. So wird man mit Recht von dem Standardwerk zur Anfertigung einer Revisionsbegründung sprechen dürfen, das in keiner strafrechtlichen Bibliothek fehlen darf." RA und FA für Strafrecht Johannes Berg auf: http://dierezensenten.blogspot.com 20.7.2018