Inhalt: Eingriff in die Rechtskraft - Einreden und Gestaltungsrechte - Einschränkungen der Präklusion sowie erweiterte Auslegung des § 767 Abs. 2 ZPO durch die Rechtsprechung in besonderen Fallgruppen (einseitige Erledigungserklärung, Kenntnis i.S.d. § 407 BGB als neue Tatsache, Präklusion bei Nichtberücksichtigung im Prozess, Ausübung von Gestaltungsrechten durch andere, Präklusion bei Dauerschuldverhältnissen, Präklusion von Gestaltungsklagerechten) - Materiellrechtliche Lage unter Zugrundelegung der Ansicht der Rechtsprechung (materielle Wirksamkeit des präkludierten Gestaltungsrechts, Ausgleichsansprüche, Durchbrechung der Rechtskraft) - Eigener Ansatz (Auslegung des § 767 Abs. 2 ZPO, analoge Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO, materielle Rechtslage unter Zugrundelegung der gewonnenen Ergebnisse) - Die Präklusion von Widerrufsrechten nach Verbraucherschutzvorschriften gemäß § 767 Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben.