Zum Werk
Wasserverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie spielen eine zentrale Rolle in der Wasserbewirtschaftung, z.B. bei
- Aus- und Rückbau von Gewässern,
- Bau und Unterhaltung von Anlagen an Gewässern,
- Grundstücksschutz vor Hochwasser und
- Beschaffung und Bereitstellung von Wasser.
Verbandsmitglieder sind unter anderem die Eigentümer der betreffenden Grundstücke und Anlagen.
Das Recht der Wasserverbände ist länderübergreifend im Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) geregelt. Regelungsinhalte des Gesetzes sind:
- Errichtung eines Wasserverbandes
- Mitgliedschaft in einem Wasserverband
- Grundstücksnutzungen durch einen Wasserverband
- Finanzierung und Haushalt eines Wasserverbandes
Der bewährte Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte und dabei zugleich anwenderorientierte Erläuterung des Wasserverbandsgesetzes.
Neben der ausführlichen Berücksichtigung der Rechtsprechung wird auch das Zusammenwirken mit anderen umweltrechtlichen Normen, beispielsweise den landesrechtlichen Regelungen zu Wasserverbänden und dem Wasserhaushaltsgesetz dargestellt. Die Einführung des Kommentars gibt einen systematischen Überblick zum Recht der Wasserverbände.
Vorteile auf einen Blick
- Standardkommentar zum WVG
- landesrechtliche Regelungen sind mit berücksichtigt.
- mit einer systematischen Einführung in das Wasserverbandsrecht
- Herausgeber und Autoren gehören zu den führenden Experten im Wasserverbandsrecht
Zur Neuauflage:
Die Neuauflage berücksichtigt die in den letzten 10 Jahren ergangenen Gerichtsentscheidungen sowie neues Schrifttum und gesetzgeberische Entwicklungen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Entwicklungen des europäischen Umwelt- und Wasserrechts, (z.B. im Hinblick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie).
Neuere wasserverbandsrechtliche Rechtsprechung seit der Vorauflage betrifft z.B. folgende Praxisfragen:
- Vorteilsbegriff im Wasserverbandsrecht
- Wirksamkeit der Satzung eines Wasser- und Bodenverbandes
- Räumungsanordnung eines Wasserverbandes
- Regelungsgehalt und Verfassungsmäßigkeit von § 68 WVG
- Dingliche Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband
Rezensionen / Stimmen
"(...) Das Werk füllt eine bestehende Lücke im Wasserverbandsrecht. Die Anschaffung des Kommentars sollte jeder in Betracht ziehen, der mit dem Recht der Wasser- und Bodenverbände befasst ist."
in: Zeitschrift für Wasserrecht 04/11, zur 1. Auflage 2011
"(...) Alles in allem ein wichtiges, ein anregendes und für den Agrar-juristen unverzichtbares Buch."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Tilman Giesen, in: Agrar- und Umweltrecht 10/2011, zur 1. Auflage 2011
"(...) Ganz zum Schluss noch ein kurzer Blick auf einen Aspekt, der regelmäßig zu kurz kommt. Was wäre ein Kommentar ohne ein brauchbares, „auskunftsfreudiges" Sachverzeichnis? Im vorliegenden Fall hat Anna Alexandra Seuser dafür gesorgt, dass die Benutzerin und der Benutzer zielsicher zu der einschlägigen Kommentarstelle finden."
Karlheinz Kibele, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 09/2011, zur 1. Auflage 2011
"(...) Insgesamt, und das ist letztlich entscheidend, liegt uns ein Kommentar vor, der den Adressaten ein solides Hilfsmittel ist."
in: NRW- Verwaltungsblätter 10/2011, zur 1. Auflage 2011
Expertenstimme von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Paul-Martin Schulz, zur 1. Auflage 2011:
"Etwa 20 Jahre nach Inkrafttreten des Wasserverbandsgesetzes ist mit dem von Reinhardt und Hasche herausgegebenen Werk der erste Kommentar zu diesem Gesetz vorgelegt worden. Mit dieser Kommentierung ist eine Lücke geschlossen worden, in der der Rechtsanwander bislang nur auf die mehr oder weniger älteren Kommentierungen zur Wasserverbandverordnung zurückgreifen konnte.
Der Kommentar ist in Teilen von den beiden Herausgebern selbst verfasst worden. Ihnen stehen insgesamt 9 versierte und im Wasserrecht ausgewiesene Mitkommentatoren zur Seite.
Der eigentlichen Kommentierung des Gesetzes vorangestellt ist eine von Reinhardt verfasste und sehr lesenswerte Übersicht. Hervorzuheben ist die konzentrierte Darstellung auch von aktuellen Fragestellungen des Wasserverbandsrechts. Dies betrifft zum Beispiel die Frage der Durchführung von ökologischen Aufgabenstellungen durch die Verbände sowie die europarechtlichen Bezüge des Wasserverbandsrechts.
Der Umfang der Kommentierungen der einzelnen Vorschriften ist ihrer praktischen Bedeutung angepasst. So erfährt zum Beispiel das Verbandsbeitragsrecht in den §§ 28 ff WVG in Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur eine ausführliche Kommentierung durch Cosack.
Hervorzuheben ist auch die detaillierte Darstellung der Rechtslage der sondergesetzlichen Wasserverbände in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Kommentierung von § 80 WVG durch Seeliger als Justitiar des Erftverbands.
Das Werk füllt eine Lücke im Wasserverbandsrecht. Die Anschaffung des Kommentars ist jedem zu empfehlen, der sich mit dem Recht der Wasser- und Bodenverbände beschäftigt."
"(...) Der neue Handkommentar bietet erstmalig eine wissenschaftlich fundierte und dabei zugleich anwenderorientierte Erläuterung des Wasserverbandsgesetzes, das im Februar 2011 zwanzig Jahre alt wurde. Neben der ausführlichen Berücksichtigung der Rechtsprechung wird auch das Zusammenwirken mit anderen umweltrechtlichen Normen, beispielsweise den landesrechtlichen Regelungen zu Wasserverbänden und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz 2010, dargestellt. Die Einführung des Kommentars gibt einen systematischen Überblick zum Recht der Wasserverbände."
in: KW; Korrespondenz Wasserwirtschaft 04/ 2011, zur 1. Auflage 2011
Expertenstimme von Ministerialrätin Vera Müller, beschäftigt beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Abteilung Wasserwirtschaft, zur 1. Auflage 2011:
Erstaunlicherweise hat es zwanzig Jahre bis zur Erstkommentierung des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 gedauert. Dies dürfte unter anderem dem Umstand geschuldet sein, dass es sich um ein handwerklich gelungenes Regelwerk handelt, welches einen für organisationsrechtliche Regelungen staatsmittelbarer Selbstverwaltungskörperschaften typischen Aufbau aufweist und von häufigeren Novellierungen bislang verschont geblieben ist. Aus fachlicher Sicht ist gleichwohl sehr zu begrüßen, dass durch den vorliegenden Kommentar eine ausweislich seines Vorwortes „empfindliche Lücke der rechtwissenschaftlichen Literatur“ geschlossen wurde. Die hierbei angestrebte „gleichermaßen wissenschaftlich fundierte wie praxisgerechte Analyse und Erläuterung des WVG“ ist aus Sicht einer obersten Landesbehörde, die als Aufsichtbehörde über Wasser- und Bodenverbände tätig ist, eindeutig als gelungen anzusehen.
Das Wasserverbandsgesetz, das im Oktober 1990 vom ersten gesamtdeutschen Bundestag verabschiedet worden ist, nahm die längst überfällige Neuordnung des noch aus der NS-Zeit stammenden Wasserverbandsrechts vor, wobei es sich stark an der Wasserverbandsverordnung aus dem Jahre 1937 orientierte, den Ländern gleichzeitig einen ausreichenden Spielraum für eigenständige Landesgesetze ließ und eine geeignete Rechtsgrundlage für die Restrukturierung der Wasserwirtschaftsverwaltung in den fünf neuen Bundesländern bot. Durch das WVG werden die verwaltungsorganisationsrechtlichen Verbandsstrukturen im Sinne einer funktionalen Selbstverwaltung zur Erfüllung der wasser- und bodenrechtlichen Aufgaben geschaffen; die materiell-rechtliche Ebene der von den Verbänden wahrzunehmenden Aufgaben tritt dabei in den Hintergrund. Das WVG gliedert sich in insgesamt neun Teile, beginnend mit allgemeinen Vorschriften über Zweck, Rechtsform und Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände; es trifft Regelungen zur Errichtung eines Verbandes sowie den Rechtsverhältnissen zu seinen Mitgliedern und Dritten, ferner zur Verbandsverfassung und den Verbandsorganen, zur Umgestaltung und Auflösung sowie zu Fragen des Rechnungswesens und der Rechtsaufsicht.
Der Kommentar folgt diesem in sich stimmigen Aufbau, wobei er nach Wiedergabe des kompletten Gesetzestextes zunächst in einer sechzigseitigen Einleitung auf strukturierte, leicht verständliche Weise in die Rechtsmaterie einführt. Nach einer sich aufs Wesentliche beschränkenden Darstellung der Ursprünge und geschichtlichen Entwicklungsschritte des Wasserverbandsrechts werden die Grundstrukturen des WVG, die Rechtstellung der Wasser- und Bodenverbände und ihre Aufgaben erläutert und schließlich Bezüge zwischen Wasserverbandsrecht und europäischem Umweltschutz- und Wettbewerbsrecht, insbesondere Vergabe- und Beihilfenrecht, hergestellt. In der Einzelkommentierung findet sich nach einer kurzen allgemeinen Einführung zu jeder Norm eine Definition der Tatbestandsmerkmale unter Angabe der aktuellen bundes- und obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur. Für die Verwaltungspraxis bedeutsame Fragestellungen werden ausführlich behandelt, z.B. zur ordnungsgemäßen Errichtung eines Verbandes, den aus der Verbandsmitgliedschaft resultierenden Rechten und Pflichten sowie zu Satzungsänderungen und Verbandsauflösungen. Hierbei fällt die enge Verzahnung mit verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten wie der Grundrechtsfähigkeit von Verbänden oder dem Grundsrechtsschutz von Verbandsmitgliedern positiv ins Auge. Durch die der jeweiligen Einzelkommentierung vorangestellte Inhaltsübersicht wird eine klare, funktionale Gliederung erreicht. Dies alles wird durch ein gut strukturiertes Stichwortverzeichnis abgerundet.
Insgesamt stellt der Kommentar eine übersichtliche und zugleich fundierte Arbeitshilfe für die wasserverbandsrechtliche Praxis dar. Durch die ergiebige Einleitung bietet er eine Auffrischung vorhandenen Grundwissens und ermöglicht durch die Einzelkommentierung die gezielte Beantwortung konkreter Fragen im Rahmen der Rechtsanwendung. Der Kommentar zum Wasserverbandsgesetz kann uneingeschränkt empfohlen werden.