Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie im Umweltschadensgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf das deutsche Wasserrecht
Am 14. November 2007 ist das Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Kraft getreten. Dieses Umweltschadensgesetz (USchadG) ist der Hauptbestandteil des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG). Sowohl die Umwelthaftungsrichtlinie als auch das deutsche Umsetzungsgesetz sind vieldiskutierte Rechtsakte, sie enthalten Regelungen über die öffentlich-rechtliche Umwelthaftung für Schäden an Naturgütern (Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Böden).
Die Bestimmungen umfassen unter anderem Regelungen über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden, über die Haftungsadressaten und zur Öffentlichkeits- und Verbandsbeteiligung. Dabei führen die Neuerungen in verschiedener Hinsicht zu einer Ausweitung der bisherigen Verantwortlichkeit für Umweltschäden und zum Teil zu einer erheblichen Verschärfung des Umwelthaftungsrechts; das Interesse der Fachwelt haben die Regelungen vor allem auch wegen der Öffnung des Haftungsrechts für sog. Ökologische Schäden gefunden. Ein beachtliches Haftungsrisiko für betroffene Unternehmen ergibt sich insbesondere wegen einer nicht durch Haftungshöchstgrenzen beschränkten Gefährdungshaftung für die in Anlage 1 aufgeführten beruflichen Tätigkeiten. Eine Vielzahl von aus dem EG-Recht stammenden Definitionen sowie verschiedene Verschachtelungen und Verweisungen machen die Regelungen undurchsichtig und schwer verständlich.
Die vorliegende Studie befasst sich mit der Verantwortlichkeit für Umweltschäden nach der Umwelthaftungsrichtlinie und dem Umweltschadensgesetz. Im Vordergrund steht dabei die Frage, inwieweit das bisherige Haftungsrecht durch die neuen Regelungen modifiziert wird und in welcher Hinsicht eine Verschärfung der Verantwortlichkeit für Gefährdungen und Schädigungen der Umwelt eingeführt wird. Die Untersuchung bezieht sich zunächst auf sämtliche Schutzgüter des Haftungsregimes, wobei im sechsten Kapitel insbesondere die wasserrechtlichen Neuerungen betrachtet werden. Weiter wird untersucht, ob das Umweltschadensgesetz die Umwelthaftungsrichtlinie richtig und vollständig umsetzt. Insgesamt soll ein Beitrag zu den zahlreichen unklaren bzw. umstrittenen Regelungen über die Umweltverantwortlichkeit und zu der praktischen Handhabbarkeit der Bestimmungen geleistet werden.