Die Verbrechen an der italienischen Zivilbevölkerung während der deutschen Besatzung 1943-1945 blieben jahrzehntelang ungesühnt. Was waren die Gründe für die langwierige juristische Aufarbeitung?
Am Ende des Zweiten Weltkriegs blieb die juristische Verfolgung der Verbrechen, die während der deutschen Besatzung an der italienischen Zivilbevölkerung begangen wurden, stark eingeschränkt. Nur in einigen wenigen spektakulären Fällen wurde tatsächlich ermittelt. Die Alliierten verzichteten weitgehend darauf, die deutschen Täter zur Rechenschaft zu ziehen, und auch die Italiener beendeten diese Phase der Strafverfolgung - von wenigen Verurteilungen abgesehen - schon bald. Erst 1994 kam erneut Bewegung in die juristische Aufarbeitung, als im Palazzo Cesi in Rom, dem Sitz der italienischen Militärgeneralstaatsanwaltschaft, der sogenannte Schrank der Schande entdeckt wurde. Dort lagerten Hunderte von Gerichtsakten zu den zahlreichen zwischen 1943 und 1945 begangenen Kriegsverbrechen, die 1960 von der Militärgeneralstaatsanwaltschaft illegal archiviert worden waren. Die Gründe für die eingeschränkte, verzögerte und schließlich verweigerte Gerechtigkeit lagen unter anderem in der Staatsräson, dem Schutz der italienischen Kriegsverbrecher und einer militärischen Kultur, die weder der Verteidigung der Zivilbevölkerung im Krieg Priorität einräumte, noch bereit war, die Immunität der Uniformierten infrage zu stellen.
 
Reihe
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
mit Schutzumschlag
Pappband
Fadenheftung
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 140 mm
Dicke: 16 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8353-5918-5 (9783835359185)
Schweitzer Klassifikation